Für einen Gegenvorschlag mit klarer europapolitischer Ausrichtung
von SGA ASPE
| Februar 2017
Medienmitteilung der SGA-ASPE, 27. Februar 2017
Die Schweizerische Gesellschaft für Aussenpolitik SGA-ASPE begrüsst die Absicht des Bundesrates, der Volksinitiative «Raus aus der Sackgasse!» einen Gegenvorschlag gegenüber zu stellen. Er müsse aber so ausgestaltet sein, dass das Stimmvolk über die Fortsetzung oder den Abbruch des bilateralen Weges im Verhältnis zur EU entscheiden kann.
Die SGA-ASPE erachtet die vom Bundesrat vorgeschlagene Variante 1 als taugliche Grundlage, weil sie bei der Steuerung der Zuwanderung von Personen aus den EU/EFTA-Mitgliedstaaten die bilateralen Verträge berücksichtigt. Sie sei aber noch ungenügend. Die SGA-ASPE schlägt deshalb eine weitergehende Anpassung des heutigen Artikels 121 a BV vor. Diese betrifft Massnahmen zur Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials sowie Massnahmen gegen Missbräuche. Die Ergänzungen ersetzen die Erwähnung von Höchstzahlen und Kontingenten und heben damit den Widerspruch zwischen dem jetzigen Verfassungsartikel und der vom Parlament beschlossenen Umsetzung auf. Der so angepasste Verfassungsartikel wiederspiegelt die vom Parlament geschaffene Realität.
Die zur Diskussion gestellte Variante 2 lehnt die SGA-ASPE als mut- und perspektivelos ab. Sie täusche einen Verhandlungsspielraum im Verhältnis zur EU vor, den es realiter gar nicht gibt.
Text der Vernehmlassungsantwort
Allfällige Rückfragen an:
Geschäftsstelle SGA-ASPE, info@sga-aspe.ch / 031 313 18 85
Die Schweizerische Gesellschaft für Aussenpolitik SGA-ASPE begrüsst die Absicht des Bundesrates, der Volksinitiative «Raus aus der Sackgasse!» einen Gegenvorschlag gegenüber zu stellen. Er müsse aber so ausgestaltet sein, dass das Stimmvolk über die Fortsetzung oder den Abbruch des bilateralen Weges im Verhältnis zur EU entscheiden kann.
Die SGA-ASPE erachtet die vom Bundesrat vorgeschlagene Variante 1 als taugliche Grundlage, weil sie bei der Steuerung der Zuwanderung von Personen aus den EU/EFTA-Mitgliedstaaten die bilateralen Verträge berücksichtigt. Sie sei aber noch ungenügend. Die SGA-ASPE schlägt deshalb eine weitergehende Anpassung des heutigen Artikels 121 a BV vor. Diese betrifft Massnahmen zur Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials sowie Massnahmen gegen Missbräuche. Die Ergänzungen ersetzen die Erwähnung von Höchstzahlen und Kontingenten und heben damit den Widerspruch zwischen dem jetzigen Verfassungsartikel und der vom Parlament beschlossenen Umsetzung auf. Der so angepasste Verfassungsartikel wiederspiegelt die vom Parlament geschaffene Realität.
Die zur Diskussion gestellte Variante 2 lehnt die SGA-ASPE als mut- und perspektivelos ab. Sie täusche einen Verhandlungsspielraum im Verhältnis zur EU vor, den es realiter gar nicht gibt.
Text der Vernehmlassungsantwort
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Geschäftsstelle SGA-ASPE, info@sga-aspe.ch / 031 313 18 85
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