Vernehmlassung zu einer nationalen Menschenrechtsinstitution
von SGA ASPE
| November 2017
Medienmitteilung der SGA-ASPE, 10. November 2017
Die Schweizerische Gesellschaft für Aussenpolitik SGA-ASPE begrüsst die Absicht des Bundesrates, mit einem Gesetz eine tragfähige und unbefristet definitive Lösung für eine nationale Menschenrechtsinstitution (NMRI) zu schaffen. Eine solche Institution würde einen positiven und nützlichen Beitrag zur Förderung und Stärkung der Menschenrechte in der Schweiz leisten.
Die SGA-ASPE erachtet ein rechtlich unabhängiges, primär universitäres Institut als geeignete, aber auch notwendige Voraussetzung, um die Anerkennung als A-Status im Akkreditierungsverfahren der Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (GANHRI) zu erlangen. Entgegen dem Erläuternden Bericht des Bundesrates will die SGA-ASPE die Menschenrechtsaussenpolitik der Schweiz nicht vom Aufgabenbereich der NMRI ausnehmen. Ein solcher Ausschluss erscheint der SGA-ASPE weder durch den Gesetzesvorschlag abgedeckt noch sachlich gerechtfertigt.
Im Weiteren schlägt die SGA-ASPE vor, die Aktivitäten der NMRI periodisch zu evaluieren.
Text der Vernehmlassungsantwort
Allfällige Rückfragen an:
Geschäftsstelle SGA-ASPE, info@sga-aspe.ch / 031 313 18 85
Die Schweizerische Gesellschaft für Aussenpolitik SGA-ASPE begrüsst die Absicht des Bundesrates, mit einem Gesetz eine tragfähige und unbefristet definitive Lösung für eine nationale Menschenrechtsinstitution (NMRI) zu schaffen. Eine solche Institution würde einen positiven und nützlichen Beitrag zur Förderung und Stärkung der Menschenrechte in der Schweiz leisten.
Die SGA-ASPE erachtet ein rechtlich unabhängiges, primär universitäres Institut als geeignete, aber auch notwendige Voraussetzung, um die Anerkennung als A-Status im Akkreditierungsverfahren der Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (GANHRI) zu erlangen. Entgegen dem Erläuternden Bericht des Bundesrates will die SGA-ASPE die Menschenrechtsaussenpolitik der Schweiz nicht vom Aufgabenbereich der NMRI ausnehmen. Ein solcher Ausschluss erscheint der SGA-ASPE weder durch den Gesetzesvorschlag abgedeckt noch sachlich gerechtfertigt.
Im Weiteren schlägt die SGA-ASPE vor, die Aktivitäten der NMRI periodisch zu evaluieren.
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