Kolumne

Personenfreizügigkeit: Was auf dem Spiel steht

von Rudolf Wyder | Juni 2014
Ist von Personenfreizügigkeit die Rede, denkt männiglich reflexartig an Zuwanderung, also an die Mobilität der Anderen. Dass wir aber selber hoch mobil sind, dass ein Zehntel des Schweizervolks ausserhalb der Landesgrenze lebt, bleibt meist ausgeblendet. Wir nehmen die Freizügigkeit ausgiebig in Anspruch. Viele Schweizerinnen und Schweizer leben anderswo als Ausländer. Und doch ist nur wenigen bewusst, dass Mobilität zwei Richtungen kennt. Zu wenige bedenken, dass die europäische Personenfreizügigkeit auf Gegenseitigkeit beruht.

Nach dem für viele überraschenden Abstimmungsausgang, jetzt wo das Kind in den Brunnen gefallen ist, beginnt die Reflexion über eingegangene Risiken. Doch wer sich nun überrascht, ja irritiert gibt, wenn unsere Vertragspartner nicht einfach zur Tagesordnung übergehen, muss sich die Frage stellen, ob er sich über den Wert der Personenfreizügigkeit wirklich Rechenschaft abgelegt hat. Dass die Teilnahme an Forschungsprogrammen oder die Mobilität der Studierenden in Frage gestellt wird, ist bloss ein erster Fingerzeig. Auf dem Spiele steht weit mehr. Die gern beanspruchte Mobilität innerhalb Europas kann uns abhanden kommen. Die Selbstdiskriminierung kann spürbar werden. Ja, das bilaterale Gebäude schlechthin droht einzustürzen.

Aber bleiben wir beim freien Personenverkehr. Vergegenwärtigen wir uns, was allein hier auf dem Spiele steht. Das Personenfreizügigkeitsabkommen von 1999 zwischen der Schweiz und der EU sichert Schweizerinnen und Schweizern den gleichberechtigten Zugang zum ganzen, seither mehrfach erweiterten EU-Raum. Es gewährleistet namentlich

- diskriminierungsfreien Zugang zum Arbeitsmarkt (Inländerbehandlung, Einreise zur Stellensuche, Wechsel von Stelle und Arbeitsort, Verbleib nach Ende der Berufstätigkeit)

- gleiche Arbeitsbedingungen

- Anerkennung beruflicher Qualifikationen

- Zulassung als selbständig Erwerbende

- Aufenthalt und Niederlassung (freier Wohnortswechsel, Familiennachzug, einheitliche Formalitäten)

- Gleichstellung in der Sozialversicherung (Koordinierung der Systeme, Totalisierung von Beitragszeiten, Aufnahme ohne Vorbehalte und Karenzfristen in die Krankenversicherung, Weiterführung bei Pensionierung, gleiche Familienzulagen)

- Gleichberechtigung bezüglich Immobilienerwerb

Einzelne derartige Ansprüche bestanden schon zuvor aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarungen. Dank Personenfreizügigkeitsabkommen gelten sie nun aber flächendeckend, einheitlich und diskriminierungsfrei für den gesamten EU-Raum. Schweizerbürger sind EU- Bürgern praktisch gleichgestellt. Sie haben dank Personenfreizügigkeit beträchtlich an individueller Freiheit gewonnen. Unternehmen, Lehr- und Forschungsstätten, kulturelle Institutionen sind darauf angewiesen, dass unsere Landsleute nicht als einzige an Mobilitätshürden scheitern.

Von der neuen Freiheit wird rege Gebrauch gemacht. Bei schweizerischen Vertretungen im EU-Raum waren Ende 2013 gut 438‘000 Schweizerbürger registriert. Das sind 60 Prozent aller Auslandschweizer. Seit 2001 hat der Auslandschweizerbestand in den Mitgliedstaaten der EU um 85‘000 zugenommen. Weniger als ein Zehntel davon ist auf die Erweiterung der EU von 15 auf 28 Mitglieder zurückzuführen. Hinzu kommen ungezählte Schweizerinnen und Schweizer, die aus der Statistik fallen, sei es als Studierende oder Kurzzeitaufenthalter, sei es, weil sie sich angesichts der Freizügigkeit gar nicht im Ausland wähnen und deshalb bei keiner Vertretung melden.

Die Personenfreizügigkeit ist schnell zur Selbstverständlichkeit geworden. Darob scheint manch einer vergessen zu haben, dass die Errungenschaften wieder verloren gehen können, wenn wir nicht bereit sind, Gegenrecht zu halten – mit Konsequenzen für die Freiheit des Einzelnen wie auch für die internationale Präsenz, die politische und wirtschaftliche Vernetzung, die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes.