Editorial

Verhältnis Schweiz – EU: unde venis et quo vadis?

von SGA-Präsidentin Christa Markwalder | Juli 2018
Die politische Sommerpause soll dazu genutzt werden, innenpolitische Hausaufgaben zu erledigen, die notwendig sind, um das Rahmenabkommen mit der EU zu einem Abschluss zu bringen bevor zuerst die EU und dann die Schweiz in den Wahlkampf-Modus übergehen. Doch woher kommen wir eigentlich und wohin wollen wir?

In Vergessenheit scheint zu geraten, dass der bilaterale Weg eigentlich der Ausweg aus der isolierten Situation nach der negativen Abstimmung zum EWR-Beitritt war. Anstatt multilateral seien die Marktzugänge bilateral und sektoriell auszuhandeln, so die damaligen Gegner der schweizerischen Beteiligung an einem gemeinsamen europäischen Wirtschaftsraum.

Dass dies infolgedessen gelungen ist, darf erstens auf das Verhandlungsgeschick der Schweizer Diplomatie zurückgeführt werden, zweitens auf das damalige Interesse der EU an einer funktionierenden Nord-Süd-Verbindung, drittens auf die Perspektive, dass der bilateraler Ansatz nur eine temporäre Lösung sei (der Bundesrat erklärte bis 2005 die EU-Mitgliedschaft als strategisches Ziel, danach war es noch eine Option), viertens auf die schweizerische Bereitschaft, finanzielle Beiträge zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten an die neuen Mitgliedstaaten zu leisten und fünftens auf die Einsicht, dass gegenseitiger Marktzutritt für Güter und Personen in beidseitigem Interesse zur Steigerung des Wohlstands liegt.

Der bilaterale Ansatz wäre jedoch nicht gelungen, hätte ihn nicht regelmässig eine Mehrheit der Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger unterstützt (Bilaterale I, Schengen/Dublin, Erweiterung und unbegrenzte Weiterführung der Personenfreizügigkeit sowie Osthilfegesetz).

Die Annahme der Masseneinwanderungsinitiative schleuderte 2014 viel Sand ins bilaterale Getriebe, wofür das Parlament schliesslich eine intelligente und personenfreizügigkeitskonforme Lösung fand und den Verfassungsartikel in vier von fünf Punkten umsetzte. Nur auf Höchstzahlen und Kontingente wurde verzichtet, weil dies den Bruch mit dem bilateralen Ansatz bedeutet hätte. Auf Druck des Parlaments wurde das Kroatien-Protokoll vom Bundesrat noch im letzten Moment ratifiziert, so dass die Schweiz wieder am für unsere Innovationskraft wichtigen EU-Forschungsprogram „Horizon 2020“ teilnehmen kann.

Doch auch unsere Vertragspartnerin hat sich während der bilateralen Beziehungen verändert. So begannen wir die Verhandlungen mit einer EG mit 12 Mitgliedstaaten, die sich kontinuierlich auf eine EU mit 28 Staaten erweiterte. Das politische und wirtschaftliche Gewicht verschob sich damit stets zu Lasten der Schweiz, auch wenn die Schweiz dank der Öffnung gegenüber ihrer wichtigsten Handelspartnerin aus der wirtschaftlichen Stagnation und Rezession der 1990-er Jahre zu einem der weltweit wettbewerbsfähigsten und innovativsten Land aufstieg.

Nun sieht sich die EU mit neuen Phänomenen konfrontiert: In den jungen Demokratien Mitteleuropas ist das Fundament der europäischen und aufklärerischen Werte punkto Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Gewaltentrennung noch nicht stabil und erleidet besorgniserregende Rückschritte. Die europäische Solidarität bei der Aufnahme von Flüchtlingen und Asylsuchenden spielt nicht. Und mit dem Brexit-Entscheid der Briten will ein grosser und wichtiger Mitgliedstaat zum ersten Mal in der Geschichte der europäischen Integration die Gemeinschaft verlassen und einen eigenen bilateralen Ansatz gegenüber der EU verfolgen. Derzeit sieht es für alle Beteiligten (inklusive der Schweiz) nach einer lose-lose-Situation aus.

Dass die Schweiz beim Brexit nicht als Vorbild dienen kann, muss den Briten immer wieder klargemacht werden: wir versuchen derzeit mit einem Rahmenabkommen über institutionelle Fragen unser Konkubinat mit der EU auf eine solide rechtliche Basis zu stellen, währenddessen sich das Vereinigte Königreich mitten in Scheidungsverhandlungen mit der EU befindet. Das sind in der Tat zwei diametral entgegengesetzte Situationen, die von simplifizierenden EU-Skeptikern geflissentlich ignoriert werden.

Worum geht es?
Was wollen wir also erreichen, wenn die Tage wieder kürzer werden und die Blätter von den Bäumen fallen? Die Antwort ist einfach: eine Weiterführung des für beide Seiten gewinnbringenden bilateralen Verhältnisses basierend auf gemeinsamen Werten, gegenseitigem Marktzutritt, Vertragstreue und Rechtssicherheit.

Dies fordert von beiden Seiten ein gewisses Entgegenkommen. Gerade die mit helvetischen Kompromissen erprobte Schweiz darf nun aufgrund der unnachgiebigen Verlautbarungen der Gewerkschaften zu möglichen Anpassungen der flankierenden Massnahmen bei der Personenfreizügigkeit nicht auf stur schalten. Andererseits gilt es auch die SVP in die Pflicht zu nehmen: mit der Selbstbestimmungsinitiative und der Kündigungsinitiative hat die inzwischen wählerstärkste Bundesratspartei schweres direkt-demokratisches Geschütz aufgefahren gegen alles, was nach Europa riecht. Die SVP hat sich inkonsistenterweise genau dagegen in Stellung gebracht, was sie bei der Abstimmung über den EWR-Beitritt 1992 gefordert hatte: nämlich ein solides und dem Wohlstand dienendes bilaterales Vertragsverhältnis Schweiz-EU.

Historische Kohärenz sieht anders aus – und sie kann nicht mittels Sponsoring von Gedenkfeiern für eidgenössische Schlachten alter Zeiten kompensiert werden.

Die Schweiz neigt trotz liberaler DNA zu einem gewissen Struktur-Konservatismus von links und rechts, der überwunden werden muss, sofern wir unser Land global wettbewerbsfähig halten wollen.

Die Gewerkschaften müssen deshalb innert nützlicher Frist realisieren, dass die 8-Tage Voranmeldungspflicht in der heutigen digitalisierten Zeit genauso veraltet ist wie das damalige Fabrikgesetz, das noch eine tägliche Höchstarbeitszeit von 11 Stunden vorsah oder Kinderarbeit ab 14 Jahren zuliess.

Und die SVP muss kurz- und langfristig realisieren, dass ihre Wunschvorstellungen einer hoch subventionierten Landwirtschaft und einer teuren Erneuerung der Kampfjet-Flotte unserer Armee im Umfang von 8 Mrd. Franken nur dank einer prosperierenden Wirtschaft und den daraus resultierenden Steuereinnahmen finanziert werden kann.

Die Grundsatzfrage zur Klärung des schweizerisch-europäischen Verhältnisses soll sich deshalb einmal mehr an den Landesinteressen messen und nicht an parteipolitischen Machtinteressen.

Über die Sommerzeit haben wir nun Gelegenheit, unsere innenpolitischen Hausaufgaben zu erledigen mit dem Ziel, unser Verhältnis mit der EU auf eine tragfähige Basis zu stellen, so dass unser Land dank intensivem Handel und gegenseitigem Respekt (einschliesslich der Anerkennung der Gleichwertigkeit von Aufsichtsvorschriften) weiterhin wirtschaftlich prosperieren kann.