Editorial
Wie die SVP am fahrenden Zug die Räder wechselt
von SGA-Präsidentin Gret Haller
| August 2016
Die SVP hat wieder einmal auf sich aufmerksam machen wollen. Ihre neue Volksinitiative gibt zu verschiedenen Kommentaren Anlass, bei näherem Besehen recht interessanten.
Noch selten durchlief eine Volksinitiative schon vor der Lancierung so viele widersprüchliche Stadien. Da hiess es zunächst einmal «Landesrecht statt Völkerrecht», bis den Erfindern des Konstrukts endlich klar wurde, dass es auch zwingendes Völkerrecht gibt. Dann wollte man die «fremden Richter» in die Initiative packen, und schliesslich setzte man auf das Pferd des irreführenden Begriffes der «Selbstbestimmung».
Erstaunlich ist das Schlingern der SVP in der Begründung ihrer Initiative. Zunächst das grosse Feindbild Europäische Menschenrechtskonvention und die Richterinnen und Richter in Strassburg, welche diese Konvention auslegen. Jetzt soll die Konvention plötzlich nicht mehr so schlimm sein, und die Initianten sagen, man hoffe um die Kündigung herumzukommen. Weil es nach der lautstarken Propagierung des Initiativ-Projektes kein «retour» mehr gab, hat die Partei kurz vor Einreichung der Initiative einen Radwechsel am fahrenden Zug vorgenommen und das Feindbild ausgewechselt. Jetzt sitzen die feindlichen Richter nicht mehr in Strassburg, sondern in Luxemburg, und man attackiert lautstark das geplante Rahmenabkommen mit der Europäischen Union über institutionelle Fragen. Bekanntlich ist die EU ohne Abschluss eines solchen nicht bereit, mit der Schweiz weitere bilaterale Verträge einzugehen.
Nur schade für die SVP, dass auch hier das mit den fremden Richtern längst nicht so klar ist. Die Schweiz kann neues EU-Recht nur unter dem Vorbehalt des Referendums übernehmen, auch wenn sie einem bilateralen Vertrag bereits zugestimmt hat. Der EU-Gerichtshof entscheidet also nur über die Auslegung des EU-Rechtes, und das ist bekanntlich seine ureigenste Aufgabe. Wie es der frühere Bundesrichter und Ständerat Thomas Pfisterer feststellt, haben danach immer die Schweizer Stimmberechtigten das letzte Wort.*) Man kann gespannt sein, auf welches nochmals neue Feindbild die SVP umsteigen wird, falls diese Lösung Fahrt aufnimmt.
Die grosssprecherischen Ankündigungen dieser Partei sind in letzter Zeit leiser geworden, was nicht verwunderlich ist. Nicht nur die Slalomfahrt in der Begründung, auch die Taufe ihres neuesten Konstrukts auf den Namen «Selbstbestimmungsinitiative» zeigt die Hilflosigkeit, mit welcher diese Partei neuerdings ihr altbackenes Geschäft der Abschottung und Isolation unseres Landes betreibt. Selbstbestimmung bedeutet dort mitzureden, wo die Dinge entschieden werden. Für die Schweiz ist das in vielen Fragen die Europäische Union. Die neueste Initiative der SVP hat demgegenüber das Ziel, die Schweiz von wichtigen Entscheidungen fernzuhalten. Es ist eine eigentliche «Selbstentmündigungs-Initiative».
*) Thomas Pfisterer «Für ein gutes institutionelles Abkommen mit der EU»
Noch selten durchlief eine Volksinitiative schon vor der Lancierung so viele widersprüchliche Stadien. Da hiess es zunächst einmal «Landesrecht statt Völkerrecht», bis den Erfindern des Konstrukts endlich klar wurde, dass es auch zwingendes Völkerrecht gibt. Dann wollte man die «fremden Richter» in die Initiative packen, und schliesslich setzte man auf das Pferd des irreführenden Begriffes der «Selbstbestimmung».
Erstaunlich ist das Schlingern der SVP in der Begründung ihrer Initiative. Zunächst das grosse Feindbild Europäische Menschenrechtskonvention und die Richterinnen und Richter in Strassburg, welche diese Konvention auslegen. Jetzt soll die Konvention plötzlich nicht mehr so schlimm sein, und die Initianten sagen, man hoffe um die Kündigung herumzukommen. Weil es nach der lautstarken Propagierung des Initiativ-Projektes kein «retour» mehr gab, hat die Partei kurz vor Einreichung der Initiative einen Radwechsel am fahrenden Zug vorgenommen und das Feindbild ausgewechselt. Jetzt sitzen die feindlichen Richter nicht mehr in Strassburg, sondern in Luxemburg, und man attackiert lautstark das geplante Rahmenabkommen mit der Europäischen Union über institutionelle Fragen. Bekanntlich ist die EU ohne Abschluss eines solchen nicht bereit, mit der Schweiz weitere bilaterale Verträge einzugehen.
Nur schade für die SVP, dass auch hier das mit den fremden Richtern längst nicht so klar ist. Die Schweiz kann neues EU-Recht nur unter dem Vorbehalt des Referendums übernehmen, auch wenn sie einem bilateralen Vertrag bereits zugestimmt hat. Der EU-Gerichtshof entscheidet also nur über die Auslegung des EU-Rechtes, und das ist bekanntlich seine ureigenste Aufgabe. Wie es der frühere Bundesrichter und Ständerat Thomas Pfisterer feststellt, haben danach immer die Schweizer Stimmberechtigten das letzte Wort.*) Man kann gespannt sein, auf welches nochmals neue Feindbild die SVP umsteigen wird, falls diese Lösung Fahrt aufnimmt.
Die grosssprecherischen Ankündigungen dieser Partei sind in letzter Zeit leiser geworden, was nicht verwunderlich ist. Nicht nur die Slalomfahrt in der Begründung, auch die Taufe ihres neuesten Konstrukts auf den Namen «Selbstbestimmungsinitiative» zeigt die Hilflosigkeit, mit welcher diese Partei neuerdings ihr altbackenes Geschäft der Abschottung und Isolation unseres Landes betreibt. Selbstbestimmung bedeutet dort mitzureden, wo die Dinge entschieden werden. Für die Schweiz ist das in vielen Fragen die Europäische Union. Die neueste Initiative der SVP hat demgegenüber das Ziel, die Schweiz von wichtigen Entscheidungen fernzuhalten. Es ist eine eigentliche «Selbstentmündigungs-Initiative».
*) Thomas Pfisterer «Für ein gutes institutionelles Abkommen mit der EU»
Kolumne
La Suisse, spectatrice désengagée
von Gilbert Casasus* | April 2024
360 Millionen EU-Bürger wählen ein Parlament, das Entscheide fallen wird, die die Schweiz direkt angehen. Schweizerinnen und Schweizer haben dazu nichts zu sagen. Sie stehen abseits. Französischer Text mit deutscher Übersetzung.
Editorial
Neutralität und Sicherheitspolitik auf dem Prüfstand
von Roland Fischer, Präsident SGA-ASPE | April 2024
Vor etwas mehr als zwei Jahren hat Russland die Ukraine überfallen mit dem Ziel, sie zu vernichten. Der völkerrechtswidrige Angriff, der auch als Angriff auf den Westen und unsere demokratische, rechtsstaatliche und freiheitliche Ordnung verstanden werden kann, hat unter anderem dazu geführt, dass in kürzester Zeit Finnland und Schweden der NATO beigetreten sind. Es ist offensichtlich, dass diese beiden Staaten ihre eigene Sicherheit...
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