Kolumne

Autonom, eigenständig oder europäisch?

von Eric Nussbaumer | Mai 2019
Das Rahmenabkommen hat immer noch ein paar Hürden zu nehmen. Zuerst sind es sprachliche Hürden. Wir können eigenständig regulieren, aber autonome Lösungen ohne Bezug zum EU-Recht sind kein Kampf für ein soziales Europa. Was bei Schengen gilt, gilt auch beim Lohnschutz.

Die im Freizügigkeitsabkommen (FZA) vertraglich geregelte Dienstleistungsfreiheit hat als Gegenpol die Lohnschutzmassnahmen bei Entsendungen. Auch die einzelstaatlichen Möglichkeiten für Lohnschutzmassnahmen sind darum im FZA vertraglich geregelt worden. Sie haben sich gemäss Freizügigkeitsabkommen an der europarechtlichen Entsenderichtlinie von 1996 auszurichten und sie haben auch die bis zum Abschluss des FZA gefällten EuGh-Urteile zu berücksichtigen. Bei den Lohnschutzmassnahmen hat die Schweiz somit bereits mit dem Abschluss des FZA eine Äquivalenzstrategie vertraglich abgemacht. Das heisst nichts anderes, als dass die Schweiz den Lohnschutz eigenständig regeln kann, sie hat aber die vertraglichen (europarechtlichen) Abmachungen einzuhalten.

Eigenständig, aber nicht autonom
In den letzten Tagen wurde immer wieder von Gegnern des Rahmenabkommens darauf hingewiesen, dass es nur möglich sei, das Rahmenabkommen abzuschliessen, wenn die Lohnschutzmassnahmen autonom festgelegt werden könnten. Autonom heisst hier, man will sich nicht an das halten, was im Freizügigkeitsabkommen abgemacht wurde: Die europarechtlichen Vertragsbedingungen sollen für die Schweiz nicht gelten. Diese Position entspricht genau den nationalistischen Waffengesetzgegnern, die auch nicht wollten, dass die vertragliche Abmachung des Schengen-Abkommens zur Waffenrichtlinie für die Schweiz gelten soll. Autonome Lösungen sind aber nur möglich, wenn man es völkerrechtlich so abgemacht hat. Das haben wir beim Waffenrecht nicht und bei den Lohnschutzmassnahmen im Zusammenhang mit Entsendungen auch nicht. Bei Letzterem könnte man noch vertreten, dass man aber die neuesten Rechtsentwicklungen bei der Entsenderichtlinie nicht übernehmen muss, weil wir dies noch nicht mit der EU geregelt haben. Damit gelangt man zum Kern des Rahmenabkommens, nämlich zur dynamischen Rechtsentwicklung.

Lohnschutz ist ein europäischer Kampf
Mit einer grenzüberschreitenden Dienstleistungsfreiheit ist auch der Lohnschutz ein grenzüberschreitender, gemeinsamer Kampf aller linken Parteien in Europa im Rahmen der europarechtlichen Rechtsgrundlagen. Darum ist der nächste Schritt die europaweite Arbeitsmarktbehörde ELA. Darum rufen alle linken Kräfte zur Europawahl vom 26. Mai auf. Es geht immer um das Ganze – um Europa. „Die europäischen Einigung bleibt die richtige Antwort auf die grossen Herausforderungen unserer Zeit“ schreibt die gewerkschaftsnahe Hans Böckler Stiftung. „Wirkliche Stärke kommt nicht primär durch Abgrenzung nach aussen, sondern durch solide Fundamente im Innern.“ Die rote Linie ist daher der gemeinsame Kampf für eine soziale Schweiz in einem sozialen und friedlichen Europa. Das ist unser Fundament. Wenn die europäische Sozialdemokratie den Kampf für gleichen Lohn für die gleiche Arbeit am gleichen Ort erfolgreich gekämpft hat, dann werde ich weiterhin in diesem Sinne für diesen Grundsatz im Rahmenabkommen Schweiz-EU kämpfen. Das Freizügigkeitsabkommen kann beim Lohnschutz sozialer und europäischer werden. Eigenständig bleiben wir dabei jederzeit, aber wir kämpfen im Rahmen des Europarechts und im Rahmen des Vertragswerkes Schweiz-EU. Autonome Lösungen im Sinne von „was interessiert uns das EU-Recht“ ist kein solidarischer Kampf für ein soziales Europa.