Kolumne

Die EU, Karlsruhe, vier Geizige und die Schweiz

von Daniel Woker | Mai 2020
Wie alle Weltgegenden wird auch Europa von der Pandemie heftig durchgeschüttelt. Gesundheitspolitik fällt weitgehend in die Kompetenz der Mitgliedstaaten der EU, die Wirtschaft hingegen nicht, wie der neue Wiederaufbaufonds der EU-Kommission zeigt. Er ist auch im Interesse der Schweiz.

Formal hat das kürzliche Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) in Karlsruhe nichts mit fiskalischen Pandemiebekämpfung durch die EU und insbesondere die EZB (Europäische Zentralbank) zu tun. Karlsruhe stellte nur generell fest, dass Staatsanleihenskäufe der Bank teilweise verfassungswidrig seien und Deutschland sich nur unter Auflagen daran beteiligen dürfe. De facto ist das Urteil indessen Teil eines Grundsatzentscheids, wie und was die EU als Institution zur Meisterung der tiefsten Wirtschaftskrise seit dem 2. Weltkrieg tun kann und soll.

Juristisch liegen die Karlsruher Richter falsch. Weder kann das BVerfG als nationales Gericht der EZB als supranationale EU-Institution Vorschriften machen, noch einem bereits erfolgten Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) widersprechen. Letzteres hat nämlich solche Anleihenskäufe bereits als legal erklärt. Jenseits aller juristischen Haarspalterei geht es um die Frage der geteilten Souveränität. Als Mitglied der EU hat Deutschland einen Teil seiner Souveränität an die Union abgegeben. Und hat damit anerkannt, dass die Urteile des EuGHs auch für Deutschland und deutsche Staatsbürger gültig sind. Souveränitätsgewinn durch Souveränitätsverzicht nennen das führende Staatsrechtler, eingeschlossen in der Schweiz.

Wie die Basler Europarechtlerin Christa Tobler vor kurzem in der NZZ festgestellt hat, ist es in Recht ‘gegossene Politik’, es passt sich der gelebten, demokratisch beschlossenen Wirklichkeit an. Bekanntlich unterliegt auch die schweizerische Bundesverfassung (BV) den Wandlungen in der Zivilgesellschaft. Man denke nur an das Frauenstimmrecht, dessen Verweigerung Jahrzehnte lang im Einklang mit der BV erschien, welche später aber, in einer völligen Umkehrung und entsprechend einer grundlegenden Wandlung in der Gesellschaft, als Instrument zur Schleifung der letzten Verweigerungsbastion in Appenzell gedient hat.

Hilfsfonds für Wiederaufbau
Die deutsche Bundesregierung ihrerseits muss Karlsruhe antworten, allerdings ist die Art der Antwort politischer, nicht rechtlicher Natur. In ihrer gewohnten Art, Grundsatzentscheide nüchtern via praktische Sachlösungen zu fällen und zu kommentieren, hat Bundeskanzlerin Angela Merkel die für Europa positive Antwort ihrer Regierung bereits erteilt. Dies in Form der deutsch-französischen Initiative für einen EU-weiten Wiederaufbaufonds (recovery fund), der von der EU-Kommission aufgenommen, präzisiert und aufgestockt worden ist. Sie wird dafür  Darlehen am internationalen Markt aufnehmen und diese sowohl als direkte Zuschüsse wie auch als Darlehen den Mitgliedsländern zur Bekämpfung der pandemiebedingten Wirtschaftskrise zur Verfügung stellen. Der Schuldenabbau wird über Jahre hinweg via EU-Gemeinschaftsbudget erfolgen.

Dies ist keine ‘Vergemeinschaftung’ von Staatsschulden einzelner EU-Mitgliedsländer, sondern eine weitere Massnahme der EU, wie sie bereits in der Vergangenheit welche ergriffen hatte. So etwa der Eurorettungsschirm ESM im Rahmen der Eurokrise. Es trifft zu, dass beim „recovery fund“ die Konditionen der Hilfe weicher ausfallen als nach der Finanzkrise von 2008. Aber auch jetzt ist sie von Zweck und Zeit her beschränkt.

Diese weichen Konditionen haben die ‘Vier Geizigen’ (Österreich, Holland, Dänemark und Schweden) zum Anlass genommen, ihre Opposition gegen direkte Finanzhilfe (sog. grants) via Brüssel anzumelden. Der Ausgang dieses Seilzeihens innerhalb der EU ist noch ungewiss. Wäre ich ein Spieler, würde ich mein Geld nicht auf Kanzler Kurz setzen, den Anführer der Vier. Zuviel steht auf dem Spiel, auch in historischer Perspektive, wie das symbolische  -  den Umständen entsprechend virtuelle  - Nebeneinander von Macron und Merkel bei der Ankündigung ihres Vorschlages deutlich machte. Die deutsch-französische Achse rollt immer dann, wenn der Einsatz für Europa besonders hoch ist. Nichts deutet darauf hin, dass sie dieses Mal aufgehalten werden könnte.

Wie würde sich wohl die Schweiz verhalten, wäre sie EU-Mitglied? Wäre sie unter Führung des europhoben Kassenwartes Ueli Maurer zum Lager der Geizigen gestossen? Oder hätte sie als direkter Nachbar von drei Ländern, welche den Fonds begrüssen, sich auf die Seiten jener geschlagen, die eine wirtschaftliche Erholung in der gesamten EU als höchstes Ziel anerkennen? Wichtige Beschäftigungs- und Wachstumsmotoren der Schweiz im Grenzgebiet sind zwingend auf prosperierende Nachbarschaft angewiesen. Dazu zählen das Dreiländereck Hochrhein mit Basel als Zentrum, der Grossraum ‘Lémanique’ mit Genf als Zentrum, der Grossraum Lombardei mit dem gewichtigen Seitenwagen Tessin sowie die Bodenseeregion, wo vier Länder zusammentreffen eingeschlossen Liechtenstein mit seiner überproportional zur Grösse liegenden Wirtschaft.

Hypothetisch dürfte diese Frage nur im Moment sein. Es ist abzusehen, dass alle Teilnehmer am europäischen Binnenmarkt, und damit auch die Schweiz, an der einmalig grossen Aufgabe der aktuellen Krisenbewältigung mitwirken müssen.

*Daniel Woker, ist ehemaliger Botschafter (u.a. in Kuwait, Singapur und Australien) und Ko-Gründer des Unternehmens 'Share-an-Ambassador, Geopolitik von Experten'.