Lesetipp

Die «fremden Richter» im politischen Kampf

von Christoph Wehrli | Oktober 2018
Georg Kreis untersucht, wie der angeblich 700 Jahre lange «Kampf gegen fremde Richter» in der Politik heraufbeschworen wird. Er sieht darin mehr Ideologie als Geschichte.

«Schweizer Recht statt fremde Richter» lautet der Titelslogan der Initiative, mit der die SVP der Bundesverfassung generell Vorrang vor dem Völkerrecht einräumen und wohl nicht zuletzt Menschenrechtsschranken gegen (eigene) Volksbegehren beseitigen will. Rechtzeitig vor der eidgenössischen Abstimmung am 25. November hat der Basler Historiker Georg Kreis die «Karriere» des Begriffs «fremde Richter» verfolgt und ihn auf seine historische beziehungsweise geschichtspolitische Substanz analysiert.

Kein 700jähriger Kampf
Die Ablehnung eines Richters («iudex»), der sein Amt gekauft hat oder kein Landsmann ist, findet sich bekanntlich – unter anderem – im Landfriedensbündnis von 1291 (wobei speziell die Datierung heute umstritten ist). Die drei Gemeinschaften hoben damit einen unmittelbaren Bezug zum Reich hervor, und zugleich sicherte sich die lokale herrschende Schicht ihre Positionen. Beim «iudex» handelte es sich um einen Ammann oder, nach Clausdieter Schott, um einen Landvogt, der das Gerichtsverfahren leitete, während die eigentlichen Richter ohnehin Einheimische waren. Die Regel wurde später gewissermassen gegenstandslos, der ganze «Bundesbrief» geriet ohnehin für Jahrhunderte in Vergessenheit. Dass «wir 700 Jahre lang gegen ‹fremde Richter› gekämpft» hätten, wie Christoph Blocher 1992 sagte, erweist sich insofern als rhetorisches Konstrukt.

Auch im nachträglichen Bild der Vergangenheit nahmen die «fremden Richter» lange keinen prominenten Platz ein. In Schillers «Tell» sucht man den Topos vergebens, und selbst die Autoren der um 1900 erschienenen Geschichtsdarstellungen hielten sich laut Kreis dabei überhaupt nicht auf. Dennoch muss sich der Begriff oder das Schreckbild im allgemeinen Geschichtsbewusstsein festgesetzt haben – auf welchem Weg, bleibt offen. Als die Figur zum ersten Mal in einer Parlamentsdebatte auftauchte, 1969, in einer Aussprache über einen Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), nahmen primär Kritiker Bezug auf dieses Argument. Der Menschenrechtsgerichtshof, hielt man den Befürchtungen entgegen, sei ein freiwillig anerkanntes Gericht, und die Schweiz sei darin vertreten. Nichtsdestoweniger wurde immer wieder über die «Fremdheit» der europäischen Instanz gestritten, besonders 1974, als über den Beitritt zur EMRK zu entscheiden war, und später anlässlich von Urteilen aus Strassburg, die nicht allen gefielen.

Flexibel verwendetes Schlagwort
In Georg Kreis’ Studie wird deutlich, dass die Empfindlichkeit auf «fremde Richter» durchaus variabel war und ist. Vor dem Beitritt der Schweiz zum Internationalen Gerichtshof, in dem sie keinen Richter stellt, hob ein Parlamentarier 1947 hervor, eine internationale Gerichtsbarkeit entspreche einem alten Ideal unseres Landes. Auch an den Streitschlichtungsgremien der Welthandelsorganisation nimmt kaum jemand Anstoss – vermutlich, weil ihre Materie eher dem klassischen zwischenstaatlichen Recht zuzuordnen ist. Menschenrechte gelten demgegenüber manchen immer noch als rein nationale Domäne. Die Skepsis gegen «Strassburg» ist umso grösser, als sie sich mit einer zwiespältigen Haltung zur Justiz generell verbindet, indem an einem weitgehenden Primat der Politik festgehalten wird.

In seiner Kampagne gegen den EWR lenkte Christoph Blocher den Blick über «fremde Richter» hinaus auf «fremdes Recht». Um diesen Komplex geht es auch bei der laufenden Diskussion um ein Rahmenabkommen, die in dem Buch nachgezeichnet wird. Ob Recht der EU, das ohne Mitwirkung der Schweiz entstanden ist, von ihr freiwillig übernommen und nicht ganz freiwillig späteren Veränderungen angepasst wird, fremd oder eigen sei, mag man unterschiedlich beurteilen. Wenn man allerdings die «fremden Richter» mit Kreis einfach als Gespenst bezeichnet, wird man, genau genommen, der Konstellation der «bilateralen», aber eben asymmetrischen Beteiligung am europäischen Binnenmarkt kaum ganz gerecht. Indes zielt der Autor letztlich nicht auf das Schlagwort, sondern auf die dahinterstehende Haltung. Diese, lässt sich folgern, müsste schlicht realistischer werden.

Georg Kreis: Fremde Richter. Karriere eines politischen Begriffs. Verlag hier und jetzt, Baden 2018. 132 S., Fr. 34.-.