Lesetipp

Die „humanitäre Schweiz“ und die Politik

von Christoph Wehrli | April 2019
Humanitäre Tätigkeit orientiert sich an Grundwerten, steht aber auch in dynamischen Beziehungen zu wechselnden Kontexten und wird allenfalls zum politischen Instrument. Historische Beiträge und weitere Reflexionen ergeben ein entsprechend spannungsvolles Bild dieser „Schweizer Tradition“.

In der asylpolitischen Debatte scheint der Begriff „humanitäre Tradition der Schweiz“ unvermeidlich zu sein. Wer keine Flüchtlinge aufnehmen möchte, bringt nicht Eigeninteressen vor, sondern beteuert, den humanitären Kern des Asylrechtes gegen Missbrauch schützen zu wollen, da die Migranten durch sichere Länder in die Schweiz gelangten. Und wer eine Aufnahmepflicht bejaht, argumentiert patriotisch-national und weniger mit europäischer Solidarität beim Schutz universaler Rechte des Menschen.

Ein inflationärer und verwirrlicher Gebrauch des Begriffs ist nur einer der guten Gründe, der Idee und der Praxis der „humanitären Schweiz“ nachzugehen. Auch die Expansion der internationalen Nothilfe ruft nach Klärungen. Für ein als „Spurensuche“ bezeichnetes Buch hat das Herausgeberteam fünfmal zwei Autoren verschiedene Phasen je aus einer historischen und einer anderen Sicht beleuchten lassen. Das Ergebnis ist nicht ganz so stringent wie der Plan, aber ein Schritt in einer wichtigen Diskussion.

Stütze der Neutralität
Eine Wurzel des schweizerischen Humanitarismus sieht Christian Rohr in der überregionalen Hilfeleistung nach Naturkatastrophen in der Schweiz. Der Bergsturz von Goldau (1806) und andere Beispiele zeigen, dass Sammelaktionen, Mannschaftseinsätze bei Räumungs- und Wiederaufbauarbeiten wie auch Koordinationsprobleme alte Phänomene sind. Es fragt sich allerdings, ob nicht eher von „Solidarität“ zu reden wäre, die man unter Seinesgleichen oder eben Eidgenossen beweist, während der humanitäre Gedanke Opfer und Helfer allein durch das Menschsein verbindet.

Die bundesstaatliche Aneignung des Humanitären hängt eng mit der Geschichte des Roten Kreuzes zusammen. Als das Genfer Komitee 1864 Unterstützung für sein Vorhaben eines internationalen Abkommens suchte, wandte es sich zuerst an Frankreich, und von Paris nach Bern verwiesen, stiess es dort anfänglich auf mässige Begeisterung, wie Irène Herrmann schreibt. Immerhin organisierte der Bundesrat die gewünschte Konferenz. Schon bald, anlässlich des deutsch-französischen Kriegs von 1870/71, erkannte er klar das politische Potenzial eines solchen Engagements, nämlich den Nutzen für die Legitimation der Neutralität und damit für die Unversehrtheit der Schweiz. In einem Bericht verweis er auf eine erst drei Monate zurückliegende Hilfsaktion, die Aufnahme von 1800 Zivilpersonen aus dem belagerten und zerstörten Strassburg. Zudem stellte er eine Verbindung her zwischen einer tätigen Anteilnahme, der Neutralitätsverpflichtung und dem (nicht ethnisch-nationalen) Charakter der Schweiz.

Die Nähe von weissem Kreuz und Rotem Kreuz wurde immer intensiver gepflegt, sowohl in der Rhetorik als auch etwa bei der Revision und Erweiterung des humanitären Kriegsvölkerrechts. Durch die Rotkreuzbewegung selber und im Rahmen des Völkerbunds wurde die humanitäre Idee international institutionalisiert.

Zweideutigkeiten
Nach 1945 trat die Aufgabe des globalen Entwicklungsausgleichs hervor, die weit über den humanitären Bereich hinausgeht (dem „multiperspektivischen“ Buch liegt keine feste Definition von „humanitär“ zugrunde). Die Schweiz, die das Prinzip der Neutralität um das der Solidarität erweiterte, reihte sich in die Bestrebungen der Staatenwelt ein. In jüngerer Zeit hat eine starke Professionalisierung die ganze Entwicklungshilfe erfasst. Es illustriert dies ein Beitrag über „Erlebnisse aus dem Feld“, in dem Doktrinen, Standardisierungen und Studiengänge einigen Raum einnehmen.

Noch nicht abgeschlossen ist im Weitern die umstrittene Re-Politisierung des Humanitären – Thema des letzten Teils. Damir Skenderovic kommentiert parlamentarische Voten zur Asylpolitik und zeigt, dass die „humanitäre Tradition“ „polysemisch“ oder einfach als eine „Leerformel“ beigezogen werden kann. Sie dient  sowohl der Begründung einer liberalen Haltung als auch dazu, die abwehrende Praxis zur Zeit des Nationalsozialismus herunterzuspielen, die staatliche Entscheidungsmacht höher als den individuellen Anspruch zu stellen oder Hilfe zu sehr in den emotionalen Bereich zu schieben. Verdreht wirkt die Kritik des Autors, wenn er hinter der Verknüpfung von Migrations- und Entwicklungspolitik, speziell hinter der Flüchtlingshilfe in Herkunftsregionen, eine „ethnopluralistische“, letztlich rassistische Einstellung sieht.

Neue Selbstbescheidung
Die humanitäre Hilfe im Ausland ist immer wieder dem Vorwurf ausgesetzt, sie sei blosse Symptombekämpfung oder diene gar als Alibi für Untätigkeit gegen Krieg und Repression. Robert Dempfer (Österreichisches Rotes Kreuz) nennt die diversen Risiken ohne Beschönigung: die Ausrichtung auf die Medien und das „Charitainment“ (Wohltätigkeitsunterhaltung), die Ausblendung der Ursachen von „humanitären Krisen“, die Vereinnahmung der Hilfe durch ein Regime oder durch eingreifende externe Mächte. Entgegen der Tendenz, humanitäre Hilfe mit Funktionen zu überladen, erwägt er eine Rückkehr zu einem begrenzten Ziel in Henry Dunants Sinn – was weiterreichendes und politisches Handeln anderer Akteure oder anderer Staatszweige keineswegs ausschliesst.

In seinem substanziellen Schlusswort löst Jakob Tanner den „Konflikt zwischen Staatsräson und Staatsmoral“, zwischen enger Praxis und hohem Prinzip, nicht auf. Er anerkennt aber auch einen beachtlichen Leistungsausweis, und zwar als Wirkung des Selbstbilds, ja er betont, dass „auch erfundene Traditionen ein Land verpflichten“.

Miriam Baumeister, Thomas Brückner und Patrick Sonnack (Hg.): Wo liegt die „Humanitäre Schweiz“? Eine Spurensuche in 10 Episoden. Campus-Verlag, Frankfurt am Main, 2018. 241 S., Fr. 38.-.