Wochenrückblick

Die Schweiz im Sicherheitsrat KW 6/2023

von Johann Aeschlimann | Februar 2023
Das Erdbeben in der Türkei und in Syrien hat dem «humanitären Zugang» im Norden Syriens neue Dringlichkeit verschafft. Die Schweiz, im Sicherheitsrat zusammen mit Brasilien penholder zum Thema, ist gefordert. In anderem Zusammenhang – der hängigen Chemiewaffenfrage – war Syrien in dieser Woche ebenfalls Gegenstand der Beratungen des Rats, der sich zudem mit der humanitären Lage in der Ukraine und der Situation in Mali befasst hat, wo der UNO-Menschenrechtsexperte aus dem Land geworfen worden war.

Erdebenkatastrophe: Das Beben im Mittleren Osten betrifft nicht nur den Südosten der Türkei, sondern auch den Norden Syriens, wo Zehntausende auf schnelle Hilfe von aussen angewiesen sind. Die humanitäre Lage dort war bereits vor der Katastrophe prekär, weil Gebiete ausserhalb des Zugriffs der Regierung in Damaskus nur von der Türkei her versorgt werden können, und Damaskus den Zutritt verweigert. Nur aufgrund von Beschlüssen des Sicherheitsrats ist ein einziger «humanitärer Korridor» geöffnet, zuletzt in einer im vergangenen Monat zustande gekommenen entsprechenden Resolution. Mit dem Erdbeben ist der Bedarf an Hilfe stark gestiegen. UNO-Generalsekretär Guterres fordert die Öffnung «aller möglichen Kanäle», um Hilfe in «sämtliche betroffenen Gebiete» zu bringen – sowohl aus dem von der syrischen Regierung kontrollierten Bereich (crossline) und vom türkischen Territorium aus (crossborder). Er wäre «höchst zufrieden», wenn der Sicherheitsrat sich auf die Öffnung weiterer Grenzposten für UNO-Hilfsgüter einigen könnte. Damit ist die Schweiz jetzt stark gefordert denn zusammen mit Brasilien ist sie penholder (federführend) zum Thema und muss Verhandlungen über eine entsprechende Resolution führen. Die Vertreter beider Staaten sind am Freitag vor die Medien getreten, haben Betroffenheit bekundet und uneingeschränkten Zugang für Hilfsleistungen gefordert. Sie seien «mit allen Seiten (all stakeholders) im Kontakt» Auf die Frage, ob sie an einem Text für eine weiterführende Resolution arbeiten, wurde keine Antwort gegeben. Nächste Schritte: Der Koordinator der UNO-Katastrophenhilfe ist dabei, sich ein Bild vor Ort zu verschaffen. «So bald wie möglich» wird er kommende Woche dem Sicherheitsrat Bericht erstatten. Auf dieser Grundlage soll entschieden werden.

Dae’sh/Islamischer Staat: Der Rat debattierte den jüngsten Bericht des UNO-Sekretariats zu den islamistischen Organisationen, die als «islamischer Staat» auftreten und unter dem Sammelbegriff «ISIL/Da’esh» geführt werden. Der Befund: Diese Gebilde bleiben trotz militärischen und finanziellen Rückschlägen ein Gefährdungsfaktor in mehreren Regionen der Welt. Neben dem Mittleren Osten steht vor allem Afrika im Vordergrund. Der Vertreter Mozambiks sprach von einer «Afrikanisierung» des islamistischen Terrorismus. Als bedeutende Faktoren wurden der Einsatz neuer Technologien durch Da’esh genannt, sowie die grosse Zahl von «ausländischen terroristischen Kämpfern» in Lagern in Nordost-Syrien, die nur schleppend in ihre Herkunftsländer zurückgeführt und dort der Justiz zugeführt werden. Frankreich und andere Ratsmitglieder kritisierten den Einsatz der russischen Wagner-Söldnertruppe gegen Da’esh-Gruppen in Mali. Der russische Vertreter konterte, Frankreich sei betupft, weil afrikanische Staaten die traditionelle Sicherheitskooperation mit Paris aufgeben und «die Dinge in die eigene Hand» nähmen. Die Schweiz erklärte, der “blinde Einsatz von Gewalt” sei als Mittel gegen den globalen Terrorismus ungeeignet, forderte eine differenzierte Beurteilung jeder Situation und verlangte Aktionsfreiheit für Menschenrechtsorganisationen.

Chemiewaffeneinsatz in Syrien: Jeden Monat befasst sich der Rat mit der Umsetzung einer zehn Jahre alten Resolution (2118) über die Beseitigung der chemischen Waffen in Syrien und die Ermittlung der Urheber von Giftgaseinsätzen dort. Gegenstand war der jüngste Bericht des Untersuchungsgremiums der zuständigen UNO-Behörde OPCW (Organization for the Prohibition of Chemical Weapons).Dieser konstatiert «triftige Gründe» für die Urheberschaft der syrischen Armee am Giftgaseinsatz vom 7. April 2018 in Douma. Die syrische Regierung kooperierte nicht mit der Untersuchung. Die Vertreter Russlands, Syriens und Chinas warfen ihr zweifelhafte Methoden vor. Russland äusserte Zweifel, dass der Giftgaseinsatz so geschehen sei wie dargestellt. Die Schweiz sprach sowohl der OPCW als auch der vorliegenden Untersuchung ihr Vertrauen aus. Sie beteiligte sich an einer gemeinsamen Erklärung von 8 Staaten (USA, Frankreich, Grossbritannien, Albanien, Ecuador, Japan, Malta, Schweiz) im Anschluss an die Sitzung.

Waffen für die Ukraine: Auf russischen Antrag befasste sich der Rat mit den Auswirkungen der jüngsten Aufrüstungsrunde für die angegriffene Ukraine. Neben den zuständigen UNO-Vertretern trat, von Russland eingeladen, der britische Popmusiker Roger Waters (Pink Floyd) als «Friedensaktivist» auf. Die UNO-Untergeneralsekretärin für Abrüstung verwies auf die angekündigte Waffenhilfe für die Ukraine und die Aufrüsten einer «privaten Partei» (gemeint: die russische Wagner-Söldnerarmee) und sagte: «Die Zuführung von Waffen in eine bewaffnete Konfliktsituation in grossem Stil verstärkt die Sorge über eine Eskalation und die Risiken einer Ausbreitung des Konflikts». Sie forderte Transparenz über die laufenden Waffenlieferungen und erinnerte an den von 113 Staaten ratifizierten, im UNO-Rahmen ausgehandelten Vertrag über den Waffenhandel und das UNO-Register für konventionelle Waffenund appellierte an die Kooperationsbereitschaft der exportierenden, importierenden und Transit-Staaten. Der Vertreter Russlands erklärte, die Friedensbemühungen für die Ukraine seien von der westlichen Rüstungsindustrie durchkreuzt worden, die dank einem «endlosen Förderband» immer neuer Waffenlieferungen grosse Profite machten. Ohne Rücksicht auf die Berner Zögerlichkeit bei der Bewilligung von Drittexporten schweizerischer Waffen an die Ukraine (Schützenpanzer, Panzermunition) nahm der russische Diplomat insbesondere die Schweiz aufs Korn. «Die ehemals neutralen Staaten stehen nicht zurück», sagte er. 2022 sei für die Schweizer Rüstungsindustrie eines der profitabelsten Jahre gewesen, in den ersten sechs Monaten des Jahres habe die Schweiz für 517 Millionen Franken Rüstungsgüter exportiert. Um die Gewinne aus der Bewaffnung der Ukraine nicht zu verpassen, befasse das Schweizer Parlament sich mit dem Vorschlag, «Drittstaaten die Wiederausfuhr von Waffen aus schweizerischer Produktion fünf Jahre nach dem Erwerb zu gestatten». Dann holte der Russe zum Schlag mit der Nazi-Keule aus: “In diesem Wettlauf um Profite halten die heutigen Schweizer Schritt mit ihren Vorfahren vor 80 Jahren, welche das den Luftwaffen und der Fliegerabwehr des Dritten Reiches und des militaristischen Japan Fliegerabwehrsysteme und Oerlikon-Kanonen aus schweizerischer Produktion lieferten und sie ohne Unterbruch mit Munition versorgten. Welch eine pragmatische Neutralität, muss ich sagen”. Die Schweizer Vertreterin erklärte: «Die Neutralität der Schweiz steht ausser Zweifel. Allerdings gibt es keine Neutralität, im Fall einer Verletzung des Völkerrechts oder der UNO-Charta». Sie forderte Russland zum Rückzug aus dem ukrainischen Staatsgebiet auf und appellierte an alle Parteien, das Kriegsrecht einzuhalten. Sie bot die Guten Dienste der Schweiz an, um eine «gerechte und dauerhafte Lösung» auf diplomatischem Wege zu finden.

Humanitäre Lage in der Ukraine: Anfang der Woche – zeitgleich mit der Erdbebenkatastrophe in der Türkei – hatte die der UNO-Koordinator für Katastrophenhilfe zur anhaltenden Hilfe für die ukrainische Bevölkerung aufgerufen und die Verlängerung des im März auslaufenden Arrangements für ukrainische Getreideexporte (Black Sea Grain Initiative) gefordert. Die Dimension: 40 Prozent (17.6 Millionen) der ukrainischen Bevölkerung (44 Millionen) sind auf humanitäre Hilfe angewiesen, rund 8 Millionen haben das Land als Flüchtlinge verlassen, 5,3 Millionen sind «intern vertrieben». Die Vertreterin der Schweiz sicherte der Ukraine weitere humanitäre Hilfe zu.

Mali: Auf Antrag der Schweiz und sechs anderen Ratsmitgliedern (USA, Grossbritannien, Frankreich, Malta, Albanien, Ecuador, Japan) hat der Rat sich hinter verschlossenen Türen mit der Lage in Mali befasst. Dort war der Direktor der Menschenrechtsabteilung der UNO-Mission aus dem Land geworfen worden, weil er sich in die Auswahl einer Vertreterin der malischen Zivilgesellschaft eingemischt habe, welche Ende Januar  vor dem Rat aufgetreten war und dort die Präsenz der russischen Wagner-Söldnertruppe im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus kritisiert hatte.

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