Kolumne

Es genügt nicht, die Freizügigkeit der Arbeitskräfte zu dekretieren

von Benedikt von Tscharner | Januar 2014
Dass hochentwickelte Waren-, Kapital- und Dienstleistungsmärkte auch eine intelligente, moderne Arbeitsmarktpolitik brauchen, ist eine Binsenwahrheit. Für den europäischen Binnenmarkt, zu dem auch die Schweiz gehört, gilt dies nicht weniger als beispielsweise für jenen des nordamerikanischen Kontinents. Es genügt in der Tat nicht, einfach die Freizügigkeit der Arbeitskräfte zu dekretieren und den Rest dem Wettbewerb – oder dem Missbrauch – zu überlassen; die Umstände können eines Tages gewisse Anpassungen, Kontrollen oder Abstimmungen erfordern.

Doch wie vorgehen? Schaut man auf Europa, das heisst verbindet man, wie heute unvermeidlich, interne mit externen, autonome mit einvernehmlichen Massnahmen, Binnen- mit Aussenpolitik, so gibt es im Grunde drei Möglichkeiten.

Die erste lautet: internationale Mitgestaltung. Sie steht nur den Mitgliedstaaten der Europäischen Union offen. Wenn Grossbritannien beispielsweise den Zugang gewisser Einwanderer aus dem EU-Raum zu den Sozialleistungen neu regeln will, oder wenn Deutschland das Lohndumping durch nur scheinbar unabhängige Arbeitnehmer bekämpfen möchte, so können diese Staaten in der EU eine Debatte über Anpassungen der Spielregeln auslösen, wie sie es soeben getan haben.

Am andern Ende der Skala: die von der SVP ausgeheckte Masseneinwanderungsinitiative, über die am 9. Februar abgestimmt wird; rein national konzipiert, einseitig auf die Beschränkung des Arbeitskräfteangebots statt auf die Nachfrage ausgerichtet, ohne Rücksicht auf die Freizügigkeitsbedürfnisse der Schweizer, die im EU-Raum arbeiten, und vor allem: unter Inkaufnahme einer Gefährdung der bestehenden vertraglichen Abmachungen mit der Union, mit politischen und wirtschaftlichen Kollateralschäden weit über den Bereich der Personenfreizügigkeit hinaus.

Dazwischen liegt der bilaterale Weg. Er bietet der Schweiz zwar nicht die Mitgestaltungsrechte, über die die Briten oder die Deutschen verfügen; darauf haben wir verzichtet. Doch zumindest schafft er einen Handlungsrahmen, um in Zusammenarbeit mit der EU Korrekturen oder Präzisierungen anzubringen, die sich als notwendig erweisen könnten. Dazu müssen allerdings die bestehenden Vertragsinstrumente konsolidiert und durch geeignete institutionelle Vorkehren dynamisiert werden.

So erweist sich die Abstimmung vom 9. Februar zugleich als strategisch bedeutsamer Schritt in Richtung auf die Renovation des Bilateralismus, wie ihn der Bundesrat ins Auge gefasst hat und mit der EU aushandeln will, die übrigens ihrerseits diese Nachbesserung fordert. Das ist fürwahr nicht schlecht. Denn wenn die Schweizer im zentralen Bereich des Arbeitsmarkts ihren Willen zur Fortführung der Freizügigkeit bekräftigen, so ist dies auch ein Votum für den bilateralen Weg insgesamt. Das Volk wird so indirekt auch sagen, dass diese Politik, die dem Land bisher viele Vorteile gebracht hat, sinnvoll organisiert und institutionell untermauert werden muss, wenn sie funktionstüchtig bleiben soll. Die Verhandlungen mit Brüssel erhalten einen willkommenen Ansporn.

Aussenpolitik heisst: im transnationalen Bereich auftauchende Probleme auf dem Verhandlungsweg lösen, und gewiss nicht wie jener Spieler handeln, der unter Vortäuschung von Zorn oder Zerknirschung seinen wertvollen Tennisschläger auf dem Boden zerschmettert.