Lesetipp

Internationale Justiz in zerrissener Welt

von Christoph Wehrli | Juli 2021
Carla Del Ponte beklagt in ihrem neuen Buch, dass politische Machtverhältnisse die internationale Strafjustiz über Kriegsverbrechen zunehmend erschweren. Umso eher kann sie ihre frühere Tätigkeit als Chefanklägerin im Jugoslawien- und im Ruanda-Tribunal als relativen Erfolg darstellen.

Als Tessiner Staatsanwältin, Bundesanwältin, Chefanklägerin bei den Internationalen Strafgerichtshöfen für Jugoslawien (1999-2007) und für Ruanda (1999-2003), schliesslich als Mitglied der Untersuchungskommission für Syrien (2012-2017) hat Carla Del Ponte eine markante Furchtlosigkeit an den Tag gelegt. Ihre Äusserungen mögen manchmal lärmig und für eine Justizperson unvorsichtig gewesen sein. Dass sie die Publizität, auch in eigener Sache, nicht scheut, kann indessen wertvoll sein, wenn die Rolle des Völkerstrafrechts im Verhältnis zu Macht und Gewalt gestärkt werden soll. Nach einer umfangreichen Darstellung der Tätigkeit für die beiden Spezialtribunale («Im Namen der Anklage», 2009) und einem Buch über die Syrien-Mission («Im Namen der Opfer», 2018) fasst sie nun ihre Anliegen und Erfahrungen in einer knapperen Publikation aktualisiert zusammen.

Errungenschaft mit Erfolgen

Del Ponte will eine Errungenschaft verteidigen, die aus ihrer Sicht seit einigen Jahren an Rückhalt verliert.  Zuerst ruft sie in Erinnerung, welchen Weg die Staatengemeinschaft zurücklegen musste, bis es um die Jahrtausendwende zur Schaffung einer internationalen Strafjustiz kam. Etappen waren völkerrechtliche Regeln zur Eingrenzung des Kriegs, Institutionen mit dem Ziel dauerhafter Friedenssicherung und der überstaatliche Menschenrechtsschutz. Das Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs geht insofern einen wichtigen Schritt weiter, als es im Fall von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Genozid und Aggression Justizverfahren und Sanktionen gegen individuelle Verantwortliche vorsieht. Im Unterschied zur «Siegerjustiz» von Nürnberg und Tokio nach dem Zweiten Weltkrieg beruht der Strafgerichtshof in Den Haag auf einem für alle Staaten offenen Vertrag. Allerdings ist er auf konkrete Unterstützung durch nationale Regierungen angewiesen. Zudem benötigt er einen Beschluss des Uno-Sicherheitsrats, wenn seine Verfahren ein Land berühren, das nicht Mitglied ist.

Als Wegbereiter der neuen Institution bezeichnet die Autorin die beiden speziellen, temporären Strafgerichtshöfe, bei denen sie die Anklagebehörde leitete. Diese hatte zwar zahlreiche Ermittler und andere Spezialisten zur Verfügung, konnte aber keine polizeilichen Massnahmen direkt anordnen. Ihre Arbeit war entsprechend mühsam, oft auch entmutigend. Allgemein bekannt ist, dass einzelne Angeklagte erst nach vielen Jahren verhaftet werden konnten. Dennoch betrachtet Del Ponte die beiden Tribunale als «grosse Erfolge». Im Fall von Jugoslawien wurden 90 Täter verschiedener Kriegsparteien verurteilt und erstmals ein früherer Staatschef, der Serbe Slobodan Milosevic, vor Gericht gebracht (dass er vor dem Urteil in der Haft starb, machte seine Strafverfolgerin «äusserst wütend»). Der Ruanda-Gerichtshof habe namentlich Standards für die Ahndung von Genozid gesetzt. Auch seien die Verbrechen nun in unvergleichlicher Weise für die Nachwelt dokumentiert. Jeder Sieg der Gerechtigkeit bedeute den Opfern und ihren Angehörigen viel. Eine präventive Wirkung, eine Abschreckung potenzieller künftiger Täter, sei aber nicht erreicht worden, hält Del Ponte nüchtern fest.

Uno-Struktur als Hauptproblem?

Die Juristin wünscht sich für die internationale Strafjustiz offenkundig eine Autorität in der Art, wie sie funktionierende nationale Gerichtssysteme besitzen. Demgegenüber muss sie immer wieder auf die starke Abhängigkeit von der Politik hinweisen. Ein Schlüsselproblem sieht sie, gerne recht apodiktisch, im Veto-Recht und überhaupt im Status der fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats. So haben China und Russland ein rechtliches Vorgehen im Syrienkonflikt verhindert. Die Untersuchungskommission musste sich darauf beschränken, Berichte zu erstellen, und Del Ponte, die erfolglos für vertiefte Ermittlungen und mehr Öffentlichkeit eingetreten war, verliess das Gremium nach sechs Jahren unter Protest.

Allerdings erschweren auch andere Faktoren die internationale Strafjustiz. Die USA, die ursprünglich entscheidend zu den beiden Tribunalen beigetragen hatten, dem Römer Statut aber nicht beigetreten sind, finden auch ohne Veto Mittel und Wege, gegen unerwünschte Ermittlungen zu obstruieren, namentlich wenn eigene Staatsangehörige betroffen wären. Und als Del Ponte in Ruanda auch Verbrechen der unterdessen an die Macht gelangten Tutsi-Partei untersuchen wollte, wurde für dieses Land ein eigener Chefankläger eingesetzt, der dies unterliess, weil das Interesse an der Stabilität des Regimes überwog. In Serbien und Kroatien hatten die Regierungen Hemmungen, an der Verfolgung von Tätern mitzuwirken, die von Teilen der Bevölkerung als Helden verehrt wurden. Unter all dem leidet natürlich die Glaubwürdigkeit der gerichtlichen Institution.

Justizmechanismen, so scheint es, setzen gewisse gemeinsame Vorstellungen von Recht und Gerechtigkeit, von international begrenzter und bedingter Souveränität bereits voraus, haben demnach nur eine begrenzte eigene friedensstiftende Kraft. Immerhin besteht aber ein Modell zur internationalen Zivilisierung von Konflikten. Wer sich konkret dafür engagiert, verdient hohe Achtung.

Carla Del Ponte: Ich bin keine Heldin. Mein langer Kampf für Gerechtigkeit. Westend-Verlag, Frankfurt a.M. 2021. 176 S., ca. Fr. 28.-.