Kreditskandal der CS in Mosambik und die Schweiz

von Thomas Kesselring und Peter Ulrich | Dezember 2016
Die Credit Suisse gewährte Mosambik Kredite von 1,04 Milliarden US-Dollar – mit fatalen Folgen für eines der weltweit ärmsten Länder. Der Fall zeigt exemplarisch ein Spannungsfeld zwischen privatwirtschaftlicher Aktivität und öffentlicher Entwicklungspolitik.

Die Vereinigung kontrapunkt – Rat für Wirtschafts- und Sozialpolitik  hat in der Ausgabe vom 8. Dezember der Wochenzeitung WOZ einen «offenen Brief an die Leitung der Credit Suisse» veröffentlicht, der von mehr als 40 namhaften Persönlichkeiten unterzeichnet worden ist.

Kontrapunkt hat sich zu diesem offenen Brief entschlossen, um die Öffentlichkeit auf einen hierzulande bisher fast totgeschwiegenen Skandal aufmerksam zu machen. Der Brief basiert auf zwei umfassenden Hintergrunddokumentationen, die auf der Website von kontrapunkt zugänglich sind. Hier kann deshalb eine kurze Skizze der wesentlichen Fakten genügen.

Zweifel an Sorgfaltspflicht-Abklärung
Im Jahr 2013 schloss die Londoner Niederlassung der Credit Suisse Kreditgeschäfte im Umfang von 1,04 Milliarden US-Dollar mit Mosambik ab – mit fatalen Folgen für das Entwick¬lungsland. Was über die Abwicklung des Kreditgeschäfts bekannt ist, weckt erhebliche Zweifel daran, ob die Bank ihren Sorgfaltspflichten (Due Diligence) nachgekommen ist. So hat die CS insbesondere zugelassen, dass die damalige Regierung Mosambiks in verfassungswidriger Weise Staatsgarantien für die CS-Kredite gewährte. Gemäss der mosambikanischen Verfassung wäre dafür die Zustimmung des Parlaments erforderlich gewesen. Warum wurde das Parlament umgangen? Offenbar deshalb, weil es teilweise um die Finanzierung geheimer Geschäfte ging: Entgegen dem offiziellen Zweck, eine Fischereiflotte sowie Schnell- und Patrouillenboote zu bauen, wurde ein erheblicher Teil der Gelder nach allen Indizien für die Beschaffung von Kriegsgerät eingesetzt. Und das in einer Zeit, wo in Mosambik ein bewaffneter Konflikt zwischen den Parteien Frelimo und Renamo schwelte, der sich später verstärkte und Tausende Mosambikaner als Flüchtlinge in Nachbarländer trieb.

Hat die Credit Suisse aus mangelnder Sorgfalt bei der Abklärung der Voraussetzungen für eine legitime und tragbare Kreditgewährung das Leid vieler Menschen billigend in Kauf genommen oder sogar mitverursacht? Die Zusammenhänge des Falls sind komplex und undurchsichtig. Erst kurz nachdem im März 2016 einer der gewährten Kredite aufgrund von Schwierigkeiten des Kreditnehmers, der Fischereifirma Ematum, umgeschuldet worden war, flog der Skandal auf.  Unverzüglich sistierten daraufhin der IWF, die Weltbank und die Afrikanische Entwicklungsbank ihre Zahlungen an Mosambik, und 14 Geberländer, darunter die Schweiz, schlossen sich an. Mosambik befindet sich jetzt in finanzpolitischer, wirtschaftlicher und moralischer Hinsicht in einer prekären Lage. Am 25. Oktober 2016 meldete das Land Zahlungsunfähigkeit («debt distress») an. Neben einem kürzlich durch den IWF veranlassten Auditverfahren untersuchen seit mehr als sieben Monaten auch die Finma und die englische Bankenaufsicht die Rolle der CS in diesen Vorgängen.

Im Spannungsfeld zwischen privatwirtschaftlichem Gewinnstreben und öffentlicher Entwicklungspolitik
Mosambik ist eines der weltweit ärmsten Länder mit prekärem Gesundheits- und Bildungswesen. Die Bevölkerung darbt, die Lebenserwartung liegt kaum über 50 Jahren. Doch das Land ist reich an Rohstoffen; 2010 sind riesige Offshore-Gasvorkommen entdeckt worden. In den vergangenen Jahren wies es ein hohes Wirtschaftswachstum auf. Bis vor kurzem schien es daher attraktive Investitionsbedingungen für die Privatwirtschaft zu bieten.

Mosambik ist zugleich ein Schwerpunktland der schweizerischen Entwicklungs-zusammenarbeit. Diese legt besonderen Wert auf «good governance». Sollte tatsächlich eine in der Schweiz domizilierte Grossbank die Grundsätze der «good governance» unterlaufen haben und mitverantwortlich dafür sein, dass dieses Land in seiner Entwicklung massiv zurückgeworfen worden ist, so wirft das eine grundsätzliche Frage auf: Wie lassen sich das privatwirtschaftliche Interesse an profitabler Geschäftstätigkeit und das entwicklungspolitische Anliegen, die humane, soziale und rechtsstaatliche Entwicklung in nachhaltiger Weise zu fördern, in ein widerspruchsfreies Verhältnis bringen?

Dieses Spannungsverhältnis lässt sich wohl niemals restlos auflösen. Doch sollte es möglichst minimiert werden. Klar ist, dass sich Entwicklungspolitik nicht von kommerziellen Interessen vereinnahmen lassen darf. Sie muss also der kapitalistisch-marktwirtschaftlichen Logik widerstehen, wo sich diese auf die Humanentwicklung negativ auswirkt. In der Praxis ist die Grenze nicht immer einfach zu ziehen, beispielsweise in Public Private Partnerships (Vgl. P. Ulrich/F. Wettstein: Öffentlich-private Partnerschaften – ein tragfähiges Konzept entwicklungspolitischer Mitverantwortung der Privatwirtschaft? Schweizerisches Jahrbuch für Entwicklungspolitik, Bd. 24, Nr. 2: Öffentlich-private Partnerschaften und internationale Entwicklungszusammenarbeit, 2005, S. 45-58.).  Generell müssen privatwirtschaftliche Geschäftsaktivitäten – besonders in den Schwerpunktländern der schweizerischen Entwicklungspolitik – in deren übergeordnete Zwecke und Grundsätze eingebunden werden.

Das kann grundsätzlich über verschiedene Wege erfolgen: Über eine «freiwillige» unternehmensethische Selbstbindung der Firmen mittels eines Code of Conduct, auf die der Bundesrat in seinem Positionspapier unter dem Titel «Gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen» setzt. So kann und soll u.a. die Bereitschaft von Schweizer Unternehmen, entwicklungspolitische Anliegen in ihre Corporate Social Responsibility-Programme einzubeziehen, durch Informations- und Aufklärungsbemühungen etwa der DEZA gefördert werden (Zum «Positionspapier und Aktionsplan» des Bundesrats «Gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen»).  Verantwortliche Unternehmensführung kann auch über die Einhaltung kollektiver und globaler Standards, die als «Soft Law» wirken, erfolgen oder über eine rechtsverbindliche Regelung auf der Grundlage der 2011 verabschiedeten UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, wie sie die von 80 ideell ausgerichteten Organisationen getragene Konzernverantwortungsinitiative fordert. Sie will Sorgfaltsabklärungen für Schweizer Firmen in ihrer weltweiten Geschäftsführung zur Pflicht machen – also auch für Kreditgeschäfte einer Grossbank in einem Land wie Mosambik.


Die Autoren Thomas Kesselring und Peter Ulrich gehören dem Rat für Wirtschafts- und Sozialpolitik «kontrapunkt» an, der für eine nachhaltige und sozial verantwortliche Entwicklung der Schweizer Wirtschaft einsteht. Thomas Kesselring war Professor an der Päd. Hochschule Bern und Privatdozent an der Universität Bern; Peter Ulrich ist emeritierter Professor für Wirtschaftsethik der Universität St. Gallen und war bis 2009 Leiter des Instituts für Wirtschaftsethik.