Editorial

Schweiz – EU: Quo vadis, bilateraler Weg?

von SGA-Präsidentin Christa Markwalder | Dezember 2020
Der bilaterale Weg steht an einem Scheidepunkt: Entweder klären wir die offenen Fragen des Institutionellen Abkommens nun rasch und der Bundesrat leitet das Ratifizierungsverfahren ein oder wir riskieren, dass bestehende Abkommen nicht mehr aufdatiert werden und das Verhältnis Schweiz-EU in eine negative Erosionsspirale gerät.

Seit zwei Jahren kennen wir den Inhalt des langwierig ausgehandelten Institutionellen Abkommens zwischen der Schweiz und der EU. Es soll eine solide Rechtsgrundlage für das bilaterale Verhältnis bilden, so dass in Zukunft die Prozesse klar sind, wie Meinungsverschiedenheiten beigelegt werden können oder welche Rechtsakte die Schweiz in ihr Recht integriert, um möglichst ungehinderten Marktzugang zum EU-Binnenmarkt zu erhalten.

Mehrere Verhandlungserfolge
Die Schweiz hat gut verhandelt. So sind wir beim Geltungsbereich des InstA bei allen bilateralen Verträgen gestartet, gelandet bei den fünf bestehenden sowie zukünftigen Marktzugangsabkommen. Betreffend Überwachung sind wir bei einer supranationalen Behörde gestartet, gelandet beim Konsens, dass jede Vertragspartei die Einhaltung rechtlicher Vorschriften auf ihrem Territorium überwacht. Gestartet sind wir bei der automatischen Rechtsübernahme von binnenmarkt-relevanten Recht (ähnlich wie bei Schengen), gelandet bei einer dynamischen Rechtsübernahme, die die direktdemokratischen Eigenheiten der Schweiz respektiert. Und schliesslich hat uns die EU zugestanden, dass ein Schiedsgericht die wesentliche Rolle in Streitschlichtungsverfahren übernehmen soll und der EuGH nur angerufen wird, soweit dies nötig und relevant ist. Das populistische Argument der «fremden Richter» ist damit (eigentlich) vom Tisch. Betreffend Übernahme der Unionsbürgerlinie wurde man sich zwar nicht einig, im Vertrag wird sie nun aber weder ein- noch ausgeschlossen, das heisst schlicht nicht erwähnt – ein klassischer Kompromiss.

Seit eineinhalb Jahren herrscht nun aber quasi Funkstille zwischen der Schweiz und der EU-Kommission. Die EU hat zugewartet, bis die Abstimmung über die SVP-Kündigungsinitiative vorbei war, die erst noch Corona-bedingt vom Mai in den Herbst verschoben wurde. Inzwischen sind weitere zweieinhalb Monate ins Land gezogen und wir haben mit Livia Leu eine neue Staatssekretärin, die viel diplomatische Erfahrung mitbringt und dieses Dossier endlich einen Schritt weiterbringen muss.

Obwohl die Zeit eigentlich drängt und die EU betreffend der drei offenen Fragen Gesprächsbereitschaft signalisiert hat, steht kein weiterer Termin fest, um die Klärungen zwischen den Chefunterhändlern vorzunehmen. Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga scheint der Appetit auf einen erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen in ihrem Präsidialjahr vergangen – sofern er denn je vorhanden war. Man gewinnt eher den Eindruck, dass sie diese «heisse Kartoffel» gerne an ihren Nachfolger im Amt, Bundesrat Guy Parmelin weiterreichen möchte. So würde sie es sich nicht mit den Gewerkschaften verderben, die trotz weitreichenden Zugeständnissen der EU in Sachen flankierenden Massnahmen eine unnachgiebige und volkswirtschaftlich höchst destruktive Haltung einnehmen. Die Vetomacht der Gewerkschaften ist nur deshalb so stark, weil die Sturheit auf der anderen Seite des politischen Spektrums – bei der SVP – ebenso gross ist. Die Nein-Pole treffen sich.

Paradoxerweise hat uns seinerzeit die SVP mit ihrem erbitterten Widerstand gegen die schweizerische EWR-Mitgliedschaft auf den bilateralen Weg gedrängt (O-Ton aus dem Abstimmungskampf von 1992: «Wir können diese Fragen alle auch bilateral regeln».) De facto hat die SVP, die aus ihrer anti-europäischen Haltung viel politisches Kapital schlagen konnte und zur stärksten politischen Partei in der Schweiz avancierte, jeweils die bilateralen Verträge bekämpft.

Falls Bundespräsidentin Sommaruga nicht bis Jahresende doch noch zwei Gänge höher schaltet, wird es also ihr Nachfolger, SVP-Bundespräsident Guy Parmelin, mit der EU richten müssen. Oder er versucht ebenfalls auf Zeit zu spielen, wobei ihm diese schon in einem eigenen Dossier – der Teilnahme der Schweiz am europäischen Forschungsprogramm Horizon Europe – davon zu laufen droht. Die Taktik des Aussitzens geht nicht mehr auf.

Was, wenn sich auch die EU passiv verhält?
Denn die EU kann sich gegenüber der Schweiz genauso passiv zeigen wie die Schweiz gegenüber der EU und beispielsweise Äquivalenzen nicht erneuern. Bei der Börse hat sie es schon vorexerziert, beim Datenschutz hingegen könnte die Schweiz kaum mit Gegenmassnahmen operieren. Das träfe den Unternehmensstandort Schweiz empfindlich. Dasselbe gilt für eine Nicht-Teilnahme der Schweiz am europäischen Forschungsprogramm Horizon Europe, das für unseren Hochschul- und Innovationsstandort von essenzieller Bedeutung ist.

Und falls die EU das Konformitätsbewertungs-Abkommen nicht bereit ist aufzudatieren, wird es für den Medtech-Standort Schweiz rasch sehr ungemütlich.

Viele Interessen der Schweiz stehen auf dem Spiel, doch der Bundesrat verhält sich, als könnten wir den Fahrplan des InstA unilateral festlegen. Mit dem Zuwarten wird auch die Kakophonie im Parlament verstärkt. Es hilft natürlich wenig, wenn immer wieder alte und neue Forderungen nach «Nachverhandlungen» und Klärungen aufs Tapet kommen.

Wir scheinen ebenfalls zu vergessen, dass die EU mit dem Brexit und vielen internen Herausforderungen derzeit andere, aus ihrer Sicht wichtigere Prioritäten hat als sich alleine mit den Wünschen der Schweiz zu befassen.

So wie wir heute auf den 6. Dezember 1992 als Scheidepunkt in der schweizerischen Europapolitik zurückblicken, könnte die Geschichtsschreibung dereinst auf den Dezember 2020 als Scheidepunkt im Verhältnis Schweiz-Europa zurückschauen. Nicht wegen einer verlorenen Volksabstimmung, sondern weil aufgrund des Zuwartens, dem mangelnden Führungs- und Entscheidungswillens des Bundesrats und des fehlenden Muts die Erosion des bilateralen Wegs seinen Lauf zu nehmen begann.