Kolumne

SVP-Motion bedroht Menschenrechtsschutz und Mitgliedschaft im Europarat

von Bruno Keel | Oktober 2016
Nicht nur mit der SVP-Initiative «Landesrecht vor Völkerrecht» wird der Schutz der Menschenrechte und die Mitgliedschaft im Europarat bedroht. Sie werden auch durch eine Motion gefährdet, welcher der Nationalrat bereits zugestimmt hat.

Der Nationalrat nahm am 13.09.2016 als 1. Rat die Motion von Thomas de Courten «Verzicht des Bundesrates auf die Ratifikation der Europäischen Sozialcharta» an. Eine Zustimmung in der Wintersession im Ständerat würde bedeuten, dass das Schweizer Parlament offiziell der SVP-Strategie folgt, die den Europarat nicht mehr als Garanten für die Anerkennung aller Menschenrechte in Europa sehen will. Damit würde das Verhältnis zum Europarat sofort und stark destabilisiert.

Die Motion ist insbesondere aus drei Gründen abzulehnen: Erstens verstösst sie gegen die Bundesverfassung. Zweitens stellt sie den Auftakt zur Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) dar. Drittens verwehrt sie den in der Schweiz wohnenden Personen pauschal den Schutz des Europarates für ihre wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Grundrechte. Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates wird am 10. November das Geschäft vorberaten.

Bundesrat lehnt die Motion aus verfassungsrechtlicher Sicht ab
Gemäss unserer Verfassung liegt die Ratifikation oder Nichtratifikation eines völkerrechtlichen Vertrages in der Kompetenz des Parlaments. Dazu hat der Bundesrat keine Befugnis. Die SVP fordert vom Bundesrat etwas, das verfassungsrechtlich nicht möglich ist. Zudem liegt im Moment gar keine konkrete Ratifizierungsvorlage vor. In seiner Antwort vom 25.11.2015 schreibt der Bundesrat: «Ein expliziter Beschluss über die Nichtratifikation durch den Bundesrat, wie es die Motion fordert, ist daher sinnwidrig.»

Die SVP-Strategie gegen Schutz unserer individuellen Menschenrechte
Die SVP will den Menschenrechtsschutz, wie er durch den Europarat garantiert wird, für uns Schweizerinnen und Schweizer abschaffen. Sie bekämpft deshalb die beiden zentralen Menschenrechtsabkommen des Europarates, die EMRK und die Sozialcharta. Diese garantieren, dass in der Schweiz weder das Volk, noch der Gesetzgeber, noch die Gerichte unsere individuellen Menschenrechte verletzen können. Die Selbstbestimmungsinitiative der SVP zielt auf die Kündigung der EMRK. Letztere schützt einen Teil der Menschenrechte, nämlich unsere bürgerlich-politischen Rechte. Der andere Teil, die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte, wird durch die Sozialcharta abgedeckt. Diese sichert die Grundrechte in den Bereichen wie Gesundheit, Bildung, Wohnen und Erwerbsarbeit. Sie schützt besonders verletzbare Personen, wie Kinder, Jugendliche, Mütter, Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen vor Diskriminierung. Beide Teilgruppen der Menschenrechte stellen eine Grundvoraussetzung für ein faires Miteinander und für eine selbstbestimmte, freie Lebensführung dar.

Unteilbarkeit der Menschenrechte
Die Schweiz gehört seit 1963 dem Europarat an. Der Schutz der Menschenrechte ist dessen wichtigste Aufgabe. Die abendländisch-christlichen Werte finden in der EMRK und der Sozialcharta ihre rechtliche Verankerung. Die Schweiz anerkannte 1993 an der Wiener Weltkonferenz über Menschenrechte offiziell das Prinzip der Unteilbarkeit der zivilen und sozialen Menschenrechte. Die Ratifizierung der EMRK war seit Beginn für die Aufnahme in den Europarat obligatorisch. Die Anerkennung der Sozialcharta stellt seit 1989 für alle Neumitglieder ebenfalls eine Beitrittsbedingung dar. Diesen Entscheid trug die Schweiz als altes Mitglied mit, setzte ihn aber selbst nicht um. Von den 47 Europaratsstaaten ratifizierten 43 bereits die Charta. Nur die Schweiz, Liechtenstein, San Marino und Monaco stehen noch abseits.

Bruch mit Europarat vermeiden
Der Bericht des Bundesrates vom 02.07.2014 (in Erfüllung des Postulats 10.3004) kommt zum Schluss, dass die Schweiz rechtlich die Mindestanforderungen für die Ratifikation der Sozialcharta erfüllt. Der Bericht liefert Grundlagen für die Ausarbeitung einer minimalen Ratifizierungsvariante. Dank des in der Charta vorgesehenen «à la carte Verfahrens» können jene Artikel ausgewählt werden, die weder die liberalen Rahmenbedingungen unseres Arbeitsmarktes in Frage stellen, noch Gesetzesanpassungen oder einen Sozialausbau nach sich ziehen. Das Parlament soll eine solche minimale Ratifizierungsvariante, die unsere nationalen Besonderheiten mitberücksichtigt, zuerst seriös und in aller Ruhe prüfen. Dieser Weg ist einer überstürzten Annahme der Motion de Courten vorzuziehen. Diese würde das Verhältnis der Schweiz mit dem Europarat sofort und ernsthaft destabilisieren. Denn die Motion greift bewusst das Fundament dieser Organisation an, nämlich den Schutz der Menschenrechte.

Zum Autor: Bruno Keel, Leiter der Kampagne Pro Sozialcharta, ehem. Delegierter der International Federation of Social Workers im Europarat