Lesetipp
Ein Plädoyer fürs Rosinenpicken
von Rudolf Wyder
| September 2017
Die bilateralen Abkommen mit der EU beibehalten, jeden weiteren Schritt aber vermeiden. Dafür plädiert der frühere Wirtschaftsanwalt Richard Wengle. Er reduziert das Verhältnis Schweiz-EU auf Handelsbeziehungen – und die Schweizer zu Rosinenpickern.
Worum es geht, stellt das Vorwort von Robert Nef klar: «Das geplante Rahmenabkommen ist mit liberalen und gesamtwirtschaftlichen Grundsätzen nicht vereinbar.» Und der Autor doppelt gleich einleitend nach: «das vorgeschlagene Rahmenabkommen» sei «unausgewogen und für die Schweiz überwiegend negativ». Nicht das Resultat der Überlegungen ist dies, sondern deren Prämisse.
Dennoch lohnt sich die Lektüre der Schrift des ehemaligen Wirtschaftsanwalts Richard Wengle. Sie bietet über weite Strecken differenzierte Analysen etwa zur Entscheidfindung in der EU oder zu Problemen der Währungsunion und auf praktischer Erfahrung fussende Einschätzungen namentlich was die Bedeutung der Markzugangsabkommen für die Schweiz anbelangt. Wichtiger als das, was zwischen den Buchdeckeln steht, ist freilich, was dabei ausgeblendet oder verdrängt wird, etwa
Für das Erfordernis der Homogenität der Binnenmarktregeln bringt der Jurist Wengle erstaunlicherweise kein Wort des Verständnisses auf. Vielmehr fordert er Flexibilität: «Abweichende Regeln sind dann nötig, wenn eine EU-Regel mit unseren Verhältnissen, Bedürfnissen oder Prioritäten nicht übereinstimmt oder für uns unnötig ist.» Ein schwerlich einlösbarer Anspruch, solange ein Land Zugang zum Binnenmarkt wünscht.
Mehr Realitätssinn verraten die Erörterungen über Erfolge und Probleme der EU oder über die Bedeutung der einzelnen sektoriellen Abkommen bzw. die Konsequenzen eines Wegfalls. Zu den Aktivpunkten der EU zählt der Wirtschaftspraktiker die Vereinheitlichung der Regeln im Binnenmarkt. «Es gibt weniger Regeln in Europa, als wenn jeder der 28 Staaten seine eigenen Regulierungen erlassen würde.» Wie sich dieser Vorteil mit dem Wunsch vertragen soll, bei Bedarf abweichende Regelungen erlassen zu können, bleibt das Geheimnis des Autors. Die Personenfreizügigkeit ist dem erklärten Liberalen Wengle kein Herzensanliegen. Hingegen lehnt er eine Kündigung des Abkommens mit Verweis auf die Dominowirkung der Guillotine-Klausel ab. An den Abkommen von Schengen und Dublin will er, Schwierigkeiten zum Trotz, festhalten.
Das Buch kommt über weite Teile objektiv und unpolemisch daher. Hellebarde, Morgenstern und andere Requisiten aus längst vergangener Zeit holt der Autor allerdings im Kapitel «EU-Beitritt?» hervor. Die Abrechnung mit der aktuellen Union ist gnadenlos. «EU-Turbos» und andere «Idealisten», die den Status quo nicht als das Ende der Geschichte betrachten, bekommen reichlich Belehrung und Sarkasmus ab.
Wer Argumente sucht, um das helvetische sektorielle bilaterale Extrazüglein zu rechtfertigen und zu perpetuieren, ist mit dem Buch gut bedient. Wer an Perspektiven, Optionen, Szenarien zur künftigen Rolle der Schweiz in Europa interessiert ist, geht hungrig vom Tisch.
Richard Wengle, Schweiz-EU, Das Rahmenabkommen als Stolperstein auf dem bilateralen Weg, Stämpfli Verlag Bern 2017, 176 Seiten, CHF 49.-.
Worum es geht, stellt das Vorwort von Robert Nef klar: «Das geplante Rahmenabkommen ist mit liberalen und gesamtwirtschaftlichen Grundsätzen nicht vereinbar.» Und der Autor doppelt gleich einleitend nach: «das vorgeschlagene Rahmenabkommen» sei «unausgewogen und für die Schweiz überwiegend negativ». Nicht das Resultat der Überlegungen ist dies, sondern deren Prämisse.
Dennoch lohnt sich die Lektüre der Schrift des ehemaligen Wirtschaftsanwalts Richard Wengle. Sie bietet über weite Strecken differenzierte Analysen etwa zur Entscheidfindung in der EU oder zu Problemen der Währungsunion und auf praktischer Erfahrung fussende Einschätzungen namentlich was die Bedeutung der Markzugangsabkommen für die Schweiz anbelangt. Wichtiger als das, was zwischen den Buchdeckeln steht, ist freilich, was dabei ausgeblendet oder verdrängt wird, etwa
- dass es das so eifrig bekämpfte Rahmenabkommen noch gar nicht gibt,
- dass – Rahmenabkommen hin oder her – nicht zu umgehen ist, die statischen Abkommen mit der EU periodisch nachzuführen, weil sich der Acquis communautaire (wie übrigens auch die schweizerische Gesetzgebung) weiterentwickelt,
- dass die Schweiz als Zaungast von EU und EWR naturgemäss keinen Einfluss auf die Rechtsentwicklung im Binnenmarkt beanspruchen kann,
- dass sich das Verhältnis Schweiz-EU aufgrund der Geographie wie auch angesichts der stetig wachsenden Verflechtungen und der immer internationaleren Wertschöpfungsketten nicht auf blosse Handelsbeziehungen reduzieren lässt,
- dass das Bestellen «à la carte» immer und überall seine Grenze im Angebot des Restaurateurs findet.
Für das Erfordernis der Homogenität der Binnenmarktregeln bringt der Jurist Wengle erstaunlicherweise kein Wort des Verständnisses auf. Vielmehr fordert er Flexibilität: «Abweichende Regeln sind dann nötig, wenn eine EU-Regel mit unseren Verhältnissen, Bedürfnissen oder Prioritäten nicht übereinstimmt oder für uns unnötig ist.» Ein schwerlich einlösbarer Anspruch, solange ein Land Zugang zum Binnenmarkt wünscht.
Mehr Realitätssinn verraten die Erörterungen über Erfolge und Probleme der EU oder über die Bedeutung der einzelnen sektoriellen Abkommen bzw. die Konsequenzen eines Wegfalls. Zu den Aktivpunkten der EU zählt der Wirtschaftspraktiker die Vereinheitlichung der Regeln im Binnenmarkt. «Es gibt weniger Regeln in Europa, als wenn jeder der 28 Staaten seine eigenen Regulierungen erlassen würde.» Wie sich dieser Vorteil mit dem Wunsch vertragen soll, bei Bedarf abweichende Regelungen erlassen zu können, bleibt das Geheimnis des Autors. Die Personenfreizügigkeit ist dem erklärten Liberalen Wengle kein Herzensanliegen. Hingegen lehnt er eine Kündigung des Abkommens mit Verweis auf die Dominowirkung der Guillotine-Klausel ab. An den Abkommen von Schengen und Dublin will er, Schwierigkeiten zum Trotz, festhalten.
Das Buch kommt über weite Teile objektiv und unpolemisch daher. Hellebarde, Morgenstern und andere Requisiten aus längst vergangener Zeit holt der Autor allerdings im Kapitel «EU-Beitritt?» hervor. Die Abrechnung mit der aktuellen Union ist gnadenlos. «EU-Turbos» und andere «Idealisten», die den Status quo nicht als das Ende der Geschichte betrachten, bekommen reichlich Belehrung und Sarkasmus ab.
Wer Argumente sucht, um das helvetische sektorielle bilaterale Extrazüglein zu rechtfertigen und zu perpetuieren, ist mit dem Buch gut bedient. Wer an Perspektiven, Optionen, Szenarien zur künftigen Rolle der Schweiz in Europa interessiert ist, geht hungrig vom Tisch.
Richard Wengle, Schweiz-EU, Das Rahmenabkommen als Stolperstein auf dem bilateralen Weg, Stämpfli Verlag Bern 2017, 176 Seiten, CHF 49.-.
Kolumne
Der EWR ist von gestern, nicht für morgen
von alt Nationalrat Hans-Jürg Fehr | April 2023
Vor dreissig Jahren wäre der Beitritt der Schweiz zum Europäische Wirtschaftsraum EWR eine gute Lösung gewesen. Das Stimmvolk wollte nicht. In jüngster Zeit wird er von gewissen politischen Kreisen wieder propagiert. Aber heute wäre er eine schlechte Lösung.
Kolumne
Schulterschluss zwischen Bund und Kantonen in der Europapolitik
von Thomas Moser* | April 2023
Der bilaterale Weg zwischen der Schweiz und der EU ist ein Spiel, das von den Verteidigungsreihen dominiert wird. Seit 2007 werden keine wichtigen Verträge mehr abgeschlossen. Die Verhandlungen enden torlos. Als der Bundesrat am 29. März 2023 in Aussicht stellte, die Sondierungsgespräche mit der EU abzuschliessen und bis Ende Juni ein Verhandlungsmandat zu erarbeiten, verwies er auf die Kantone. Der Dialog mit ihnen habe es ermöglicht, für die Staatsbeihilfen und Zuwanderungsfragen konkrete Lösungsansätze zu definieren.
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