Kolumne
Wenn die Schweiz den Keuchhusten kriegte …
von
Thomas Hafen
| Juli 2016
Sind die Bilateralen Abkommen tatsächlich so wichtig, wie oft behauptet wird? Sie sind es. Der Autor erläutert es am Beispiel der technischen Handelshemmnisse.
Im Frühling 2016 herrschte ein akuter Notstand an Impfstoffen gegen Keuchhusten, weil der einzige zugelassene Lieferant Produktionsprobleme hatte. Dabei könnte ein alternativer Lieferant aus Frankreich zu Hilfe eilen und seinen in Europa und den USA zugelassenen Impfstoff gegen Keuchhusten auch in die Schweiz liefern. Aber eben: die Zulassung in der Schweiz fehlt, und nicht zugelassen ist nicht zugelassen. Die Kinderärzte konnten bei der SwissMedic Gesuche stellen für Einzelbewilligungen zur Einfuhr dringend notwendiger Impfstoffe…
Der unbedarfte Leser fragt sich natürlich besorgt, ob die Kinder in Resteuropa oder in den USA vielleicht gefährdet sind wegen schlampigen Zulassungsbehörden? Hält unsere SwissMedic vielleicht als einzige das Fähnchen guter Zulassungsbedingungen hoch? Dem ist nicht so. Es ist reine Bürokratie, die den Import verhindert – oder wie die Handelsdiplomaten sagen würden: wir haben ein technisches Handelshemmnis. Die französische Firma hat bisher kein Gesuch gestellt für die Zulassung in der Schweiz. Vielleicht ist der Markt einfach zu klein, der bürokratische Aufwand zu gross?
Ein anderes Beispiel: Haben Sie sich auch schon einmal im Ausland geärgert, weil sie den passenden Zwischenstecker für Ihren Laptop nicht dabei hatten? Unsere Steckdosen sind ein gutes Beispiel für gewachsene, nicht harmonisierte Normen. Wobei damals, bei der Normsetzung, wohl kaum jemand an «technische Handelshemmnisse» dachte, sondern ganz einfach jede Staatsbürokratie seine nationalen Standards setzte. Aber im Effekt führen auch sie genau dazu, was mit dem Abkommen über die technischen Handelshemmnisse verhindert werden soll: nationale Standards, entweder aus einem in der heutigen globalisierten Welt falsch verstandenen Souveränitätsgedanken, oder um die eigene Industrie zu schützen vor ausländischer Konkurrenz und um einheimische Firmen zu bevorteilen.
Heute profitieren wir in der Schweiz von europäischen Vereinbarungen zur Vermeidung nationaler Alleingänge und bürokratischer Schikanen an den Grenzen. Das Abkommen über die technischen Handelshemmnisse macht uns zu einem Teil des europaweiten «CE-Markierungs-Raums». Mit dieser CE-Markierung deklariert der Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte, dass das betreffende Produkt den geltenden Anforderungen der Harmonisierungsvorschriften der EU genügt.
Als Mitglied dieses europäischen Verbundes ernennt die Schweiz sogenannte «Notified Bodies», benannte und staatlich überwachte private Prüfstellen, die die Konformitätsbewertungen von Herstellern von Industrieprodukten periodisch kontrollieren. Praktisch jedes industriell hergestellte Produkt trägt diese Kennzeichnung, wenn es in Europa verkauft wird. Machen Sie doch eine kurze Pause und einen Check in Ihrem Umfeld!
Was passiert, wenn die Schweiz aus diesem Vertrag aussteigt? Es hat ja auch fast jedes chinesische Produkt die CE-Marke. Wo liegt das Problem?
Zum ersten müssten alle Schweizer Firmen, die heute auf die CE-Markierung bauen, in Zukunft einen EU-Bevollmächtigten mit der Notifizierung der Schweizer Produkte beauftragen. Heute können wir dies selber tun. Gewisse Politiker würden dem sagen, dass damit ein Souveränitätstransfer ins Ausland stattfände. Fast sicher würden auch zahlreiche Schweizer Firmen neu einen Notified Body im Ausland suchen müssen, um ihre CE-Markierung aufrecht zu erhalten. Dieselben Politiker würden dies andernorts als «fremde Richter» bezeichnen.
Und schliesslich müsste die Schweiz über Nacht ein eigenes Regulierungssystem aus dem Boden stampfen. Dafür gäbe es zwei Varianten, ein blosser «autonomer Nachvollzug» der CE-Markierung mit einem Schweizerkreuz. Dafür würden ein paar Beamte in Bern genügen, die einfach alle Anträge auf die CE-Verträglichkeit prüfen und sicherstellen würden, dass die Schweizer Normen europakompatibel sind. Oder wir würden ein paar Beamte mehr beschäftigen, damit wir den Swiss Finish pflegen und unsere Eigenständigkeit auch bei den Normen durchsetzen könnten. Das würde sehr viel kosten, unnötige Bürokratie verursachen und die Schweizer KMU gegenüber dem Ausland schlechter stellen.
Wollen wir das wirklich? Keuchhusten für die ganze Schweiz und nicht nur für unsere Bébés? Und den «Schweizer Stecker», der dann garantiert nur in der Schweiz funktioniert, als neues Symbol unserer Unabhängigkeit und Souveränität?
Wir brauchen die bilateralen Verträge. Noch mehr seit dem Brexit, denn vergleichbare Regelungen mit der EU werden in Zukunft noch schwieriger zu vereinbaren sein.
Zum Autor: Thomas Hafen ist CEO von Bühlmann Laboratories AG
Im Frühling 2016 herrschte ein akuter Notstand an Impfstoffen gegen Keuchhusten, weil der einzige zugelassene Lieferant Produktionsprobleme hatte. Dabei könnte ein alternativer Lieferant aus Frankreich zu Hilfe eilen und seinen in Europa und den USA zugelassenen Impfstoff gegen Keuchhusten auch in die Schweiz liefern. Aber eben: die Zulassung in der Schweiz fehlt, und nicht zugelassen ist nicht zugelassen. Die Kinderärzte konnten bei der SwissMedic Gesuche stellen für Einzelbewilligungen zur Einfuhr dringend notwendiger Impfstoffe…
Der unbedarfte Leser fragt sich natürlich besorgt, ob die Kinder in Resteuropa oder in den USA vielleicht gefährdet sind wegen schlampigen Zulassungsbehörden? Hält unsere SwissMedic vielleicht als einzige das Fähnchen guter Zulassungsbedingungen hoch? Dem ist nicht so. Es ist reine Bürokratie, die den Import verhindert – oder wie die Handelsdiplomaten sagen würden: wir haben ein technisches Handelshemmnis. Die französische Firma hat bisher kein Gesuch gestellt für die Zulassung in der Schweiz. Vielleicht ist der Markt einfach zu klein, der bürokratische Aufwand zu gross?
Ein anderes Beispiel: Haben Sie sich auch schon einmal im Ausland geärgert, weil sie den passenden Zwischenstecker für Ihren Laptop nicht dabei hatten? Unsere Steckdosen sind ein gutes Beispiel für gewachsene, nicht harmonisierte Normen. Wobei damals, bei der Normsetzung, wohl kaum jemand an «technische Handelshemmnisse» dachte, sondern ganz einfach jede Staatsbürokratie seine nationalen Standards setzte. Aber im Effekt führen auch sie genau dazu, was mit dem Abkommen über die technischen Handelshemmnisse verhindert werden soll: nationale Standards, entweder aus einem in der heutigen globalisierten Welt falsch verstandenen Souveränitätsgedanken, oder um die eigene Industrie zu schützen vor ausländischer Konkurrenz und um einheimische Firmen zu bevorteilen.
Heute profitieren wir in der Schweiz von europäischen Vereinbarungen zur Vermeidung nationaler Alleingänge und bürokratischer Schikanen an den Grenzen. Das Abkommen über die technischen Handelshemmnisse macht uns zu einem Teil des europaweiten «CE-Markierungs-Raums». Mit dieser CE-Markierung deklariert der Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte, dass das betreffende Produkt den geltenden Anforderungen der Harmonisierungsvorschriften der EU genügt.
Als Mitglied dieses europäischen Verbundes ernennt die Schweiz sogenannte «Notified Bodies», benannte und staatlich überwachte private Prüfstellen, die die Konformitätsbewertungen von Herstellern von Industrieprodukten periodisch kontrollieren. Praktisch jedes industriell hergestellte Produkt trägt diese Kennzeichnung, wenn es in Europa verkauft wird. Machen Sie doch eine kurze Pause und einen Check in Ihrem Umfeld!
Was passiert, wenn die Schweiz aus diesem Vertrag aussteigt? Es hat ja auch fast jedes chinesische Produkt die CE-Marke. Wo liegt das Problem?
Zum ersten müssten alle Schweizer Firmen, die heute auf die CE-Markierung bauen, in Zukunft einen EU-Bevollmächtigten mit der Notifizierung der Schweizer Produkte beauftragen. Heute können wir dies selber tun. Gewisse Politiker würden dem sagen, dass damit ein Souveränitätstransfer ins Ausland stattfände. Fast sicher würden auch zahlreiche Schweizer Firmen neu einen Notified Body im Ausland suchen müssen, um ihre CE-Markierung aufrecht zu erhalten. Dieselben Politiker würden dies andernorts als «fremde Richter» bezeichnen.
Und schliesslich müsste die Schweiz über Nacht ein eigenes Regulierungssystem aus dem Boden stampfen. Dafür gäbe es zwei Varianten, ein blosser «autonomer Nachvollzug» der CE-Markierung mit einem Schweizerkreuz. Dafür würden ein paar Beamte in Bern genügen, die einfach alle Anträge auf die CE-Verträglichkeit prüfen und sicherstellen würden, dass die Schweizer Normen europakompatibel sind. Oder wir würden ein paar Beamte mehr beschäftigen, damit wir den Swiss Finish pflegen und unsere Eigenständigkeit auch bei den Normen durchsetzen könnten. Das würde sehr viel kosten, unnötige Bürokratie verursachen und die Schweizer KMU gegenüber dem Ausland schlechter stellen.
Wollen wir das wirklich? Keuchhusten für die ganze Schweiz und nicht nur für unsere Bébés? Und den «Schweizer Stecker», der dann garantiert nur in der Schweiz funktioniert, als neues Symbol unserer Unabhängigkeit und Souveränität?
Wir brauchen die bilateralen Verträge. Noch mehr seit dem Brexit, denn vergleichbare Regelungen mit der EU werden in Zukunft noch schwieriger zu vereinbaren sein.
Zum Autor: Thomas Hafen ist CEO von Bühlmann Laboratories AG
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