Kolumne

FlaM 2.0: Lösungsvorschläge von Foraus

von Wailea Zülch, Cenni Najy und Darius Farman / foraus | März 2019
Das Schicksal des Institutionellen Abkommens (InstA) zwischen der Schweiz und der EU ist noch nicht besiegelt: Besonders die Reform der Flankierenden Massnahmen (FlaM) erregt Unmut. Das «foraus»-Europaprogramm präsentierte am Wochenende zehn Vorschläge mit dem Ziel, die starren Fronten aufzubrechen.

Das InstA ist für die Schweiz von grosser Bedeutung: Ohne wird die Schweiz keine bilateralen Marktzugangsabkommen mehr abschliessen können. Die bestehenden Abkommen stehen vor einer langsamen Erosion, die den bilateralen Weg und damit mehr als 25 Jahre diplomatische Investitionen der Schweiz gefährden.
Gefangen zwischen den lautstarken Kritiken der Linken und der Rechten auf der einen und der EU auf der anderen Seite versucht der Bundesrat derzeit einen Balanceakt. Mit dem Instrument einer internen Konsultation hat er seinen Joker gezogen, um Zeit zu gewinnen.

Eine der entschiedensten Oppositionen kam bisher von Links, insbesondere aus Gewerkschaftskreisen. Die EU pocht auf eine Reform der Flankierende Massnahmen (FlaM), die Massnahmen zur Förderung der Freizügigkeit von Personen, welche der Bund vor 15 Jahren einführte. Zur Erinnerung, die FlaM haben als Ziel, Schweizer Arbeitnehmer*innen sowie in die Schweiz entsandte Arbeitnehmer*innen vor sozialem Dumping zu schützen. Eine mögliche Folge des InstAs wäre die Schwächung des Lohnschutzsystems, wobei das genaue Ausmass schwer quantifizierbar ist. Festzuhalten ist, dass die vorliegenden FlaM Vorschläge im InstA mehrerer Kompromisse der EU beinhalten : Die Meldepflicht (Achttageregel), die auf vier Tage statt auf einen Tag (geltendes EU-Recht) begrenzt ist; Die Ausnahme, dass die Entsendung von Arbeitnehmern in der Schweiz weiter auf 3 Monate begrenzt sein darf, bleibt bestehen (für EWR Mitgliedstaaten gelten 12 Monate); Kautionspflicht bleibt ebenfalls bestehen, soll jedoch auf Unternehmen begrenzt werden, welche bereits ihre Verpflichtungen in der Schweiz verletzt haben.

Negative Folgen lassen sich vermindern
Im neusten foraus-Policy Brief schlagen wir zehn konkrete Lösungsvorschläge vor. Sie zielen zum einen darauf ab, die wahrscheinlichen negativen Folgen der im InstA vorgesehenen FlaM-Reform abzumildern und entweder eine Änderung des bestehenden Rechtsrahmens oder die Entwicklung neuer EU-kompatiblen Massnahmen anzuregen. Somit hoffen wir die SP und die Sozialpartner wieder an den Verhandlungstisch zu bringen.

Die zehn Lösungsvorschläge lauten:

  • Mit der Einführung effizienterer Computer-Systeme und -Programme könnten Entsendungsfälle von Behörden schneller bearbeitet und dadurch die negativen Folgen einer Reform der Meldepflicht (8-Tage-Regel) gemindert werden.

  • Punkto Kautionspflicht könnte die Solidarhaftung der Vertragspartner ausgebaut und verstärkt werden, etwa in Form von verschärften Sanktionen bei schweren Verstössen (insbesondere durch Änderung der Entsendeverordnung).

  • Der Bund könnte einen gemeinsamen Haftungsfond im Beschaffungswesen einrichten, um Arbeitnehmern im Falle von Lohndumping die Differenz zum Mindestlohn vorschiessen. Der Bund würde missbräuchliche Arbeitgeber später gerichtlich zur Kasse bitten.

  • Die Intensität der Kontrollen bei Unternehmen, die nicht entsandtes Personal beschäftigen, könnte verstärkt werden, um ausländische Arbeitgeber nicht mehr – wie die EU kritisiert – zu diskriminieren.

  • Die Behörden von Bund und Kantonen sollten sich für die Ausweitung des Geltungsbereichs der Gesamtarbeitsverträge (GAV) einsetzen, damit zu tiefe Löhne geahndet werden können.

  • Wenn die Ausweitung der GAV nicht möglich ist, könnte die Einrichtung einer gemeinsamen Kontrollstelle für Unternehmen als Übergangslösung in Betracht gezogen werden. Die vom Kanton Genf 2016 eingeführten Massnahmen könnten als Vorbild dienen.

  • Eine weitere Übergangslösung: Die Behörden sollten mehr Normalarbeitsverträge in gefährdeten Sektoren ausstellen. Diese regeln in Form von Empfehlungen oder verbindlich vor allem die Anwendung von Mindestlöhnen.

  • Der Schutz von Personen, die bei der Aufdeckung von Dumping-Fällen helfen, könnte eindeutig verbessert und auf Whistleblower ausgedehnt werden.

  • Die Behörden sollten die Verbreitung von Informationen an entsandte ArbeitnehmerInnen bezüglich ihrer sozialen Rechte fördern.

  • Nach dem EWR-Modell könnte sich der Bundesrat verpflichten, die Rolle der Sozialpartner in der Administration des InstA zu stärken. Die Schweiz und die EU könnten beschliessen, bis zu einer künftigen Vertragsrevision eine ähnliche Struktur auf Ad-hoc-Basis zu schaffen.


SP-Parteipräsident Christian Levrat reagierte auf die foraus-Publikation mit positiven Kommentaren. Unsere zehn Vorschläge waren wohl einer der Faktoren, die die SP-Spitze bewegte, nun doch die Hand für Gespräche zu bieten. Die bisher starren Fronten scheinen sich langsam aufzulösen und damit steigen die Chancen für das InstA. Ergreifet die Hände solange sie ausgestreckt bleiben! Es ist eindeutig Zeit für eine konstruktive Diskussion aller europafreundlichen Parteien.