Wochenrückblick

Die Schweiz im Sicherheitsrat - KW 10/2023

von SGA ASPE | März 2023
DRC: Der Sicherheitsrat reist periodisch «ins Feld», um vor Ort zu erfahren, wie seine Entscheidungen umgesetzt werden und wo der Schuh drückt. Ziel der Reise in dieser Woche ist der Kongo (DRC – Democratic Republic of the Congo) , wo seit 1999 die inzwischen grösste UNO-Blauhelmmission (MONUSCO) stationiert ist. Verstärkte Kämpfe im Osten des Landes haben allein im Februar 300 000 Menschen zur Flucht bewegt, laut UNO-Angaben sind in DRC 5,8 Millionen «intern vertrieben». Themen des Trips: Sicherheit, humanitäre Versorgung, Menschenrechte – und Unterstützung für die auf Ende Jahr angesetzten Wahlen.

Frauen: Gleich zweimal standen die Rechte, die Teilhabe, das Potenzial der Frauen – und ihre systematische Missachtung – im Mittelpunkt des Ratsgeschehens. Am Vorabend des Tags der Frau (8. März) hatte Mosambik als Ratspräsident die Umsetzung der Resolution 1325 «Frieden, Frauen, Sicherheit» (women, peace and security WPS) auf die Tagesordnung gesetzt, und tags darauf wurde eine Debatte zu Afghanistan zur fundamentalen Kritik über die dort betriebene Unterdrückung der Frauen durch die Taliban genutzt. Resolution 1325 aus dem Jahr 2000 ist ein Eckpfeiler der UNO-«Schutzarchitektur» im Bereich der Grundrechte. Der Sicherheitsrat bekräftigt darin die Gleichberechtigung und das Recht auf Selbstbestimmung für alle Frauen überall  und würdigt sie als wesentlichen Beitrag zur Bewältigung von Konflikten. Über 90 Staaten nahmen an der Debatte teil, alle vereint im Bekenntnis zu den Zielen von 1325. Allen Fortschritten («nationale Aktionspläne» und dergleichen) zum Trotz ist die Realität anders. «Wir haben an der Zusammensetzung der Verhandlungstische nichts Wesentliches geändert, und auch nicht an der Straflosigkeit derjenigen, die Verbrechen gegen Frauen und Mädchen begehen», sagte die Direktorin der UNO-Frauenorganisation UN Women. Mirjana Spoljaric Egger, die Präsidentin des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) stellte fest: «Wenn der Respekt für Geschlechtergleichheit zurückgeht, steigt die Gewalt». Sie forderte die Respektierung des humanitären Völkerrechts und das klare Verbot von geschlechtsspezifischer Gewalt in den nationalen Gesetzen. Für die Schweiz nahm Bundesrat Alain Berset an der Debatte teil. Er verwies auf die Umsetzung von Resolution 1325 in der Schweiz (siehe Hintergrundbericht) und auf neue Formen geschlechtsspezifischer Gewalt in der digitalen Welt: «Diese Gewalt ist strukturell. In anderen Worten, kein Land, keine Gesellschaft ist immun».

Afghanistan: Wenige Tage vor dem Ablauf des Mandats der UNO-Mission (UNAMA) führte der Rat eine Afghanistan-Debatte, die von den umfassenden Frauendiskriminierungs-Erlassen des Taliban-Regimes geprägt wurde. Frauen sind vom höheren Bildungswesen ausgeschlossen, dürfen sich nicht frei bewegen, und weiblichen Angestellten von nichtstaatlichen Hilfsorganisationen ist die Arbeit verboten. Auch der stellvertretenden UNO-Generalsekretärin wurde vor kurzem in Kabul beschieden, dass weibliches Personal nur in Begleitung eines «Mahram» (Ehemann, Vater, Bruder) arbeiten dürfe. Gleichzeitig ist Afghanistan mit 28 Millionen Bedürftigen der grösste globale Sozialfall. Wie UNAMA neu mandatiert werden soll ist Gegenstand der Verhandlungen. Die Schweiz unterstützt die Verlängerung des bisherigen Mandats, welches die Beachtung der Menschenrechte einschliesst. «Wir dürfen uns nicht nur auf Worte verlassen», erklärte die Schweizer UNO-Botschafterin. «Ob in Afghanistan oder anderswo in der Welt ist es unsere Pflicht, die Resolution 1325 umzusetzen». Die Schweiz schloss sich einer entsprechenden gemeinsamen Erklärung von zehn Ratsmitgliedern an.

Syrien : Jeden Monat lässt der Rat sich darüber unterrichten, ob Syrien mit der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) kooperiert, wie es eine Resolution fordert, und jeden Monat rapportiert die OPCW, dass dies nicht der Fall sei. Die Schweiz hat bedauert.

Sudan: Die Sanktionen gegen Sudan und das Mandat des Experten-Panels wurden mit Mehrheitsentscheid um ein Jahr verlängert. Lockerungen sollen anhand einer  Reihe von «Wegmarken» (benchmarks) geprüft werden. China und Russland stimmten dagegen, legten aber kein Veto ein. Sie erklärten, das vorgelegte Sanktions-Regime entspreche nicht den veränderten Realitäten (Friedensabkommen mit Südsudan 2020, Abzug der Mission der Afrikanischen Union) und  behindere die Bildung staatlicher Institutionen (state building). Sie warfen den federführenden USA vor, die Sanktionen als «Strafmassnahme» einzusetzen und nicht kompromissbereit zu sein. Die Schweiz äusserte sich nicht.

Südsudan: Der Chef der UNO-Mission berichtete dem Rat, 2023 sei das Jahr der Entscheidung für die Befriedung des seit 2011 existierenden Staats. Die Übergangsregierung habe sich zur Umsetzung eines 2018 geschlossenen Abkommens zur Beendigung des internen Konflikts verpflichtet. 2024 soll eine Verfassung angenommen und Wahlen durchgeführt sein. Die Schweiz empfahl Festhalten an den vereinbarten Fristen.

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