In der Europapolitik die Realitäten anerkennen

von Christoph Wehrli | November 2021
Nach dem Abbruch der institutionellen Verhandlungen mit der EU steht die Schweiz vor alten Grundsatzfragen um Integration und traditionelle Souveränität. «Enklave, Partnerin oder Mitglied?», hiess es im Titel einer SGA-Veranstaltung an der Universität Zürich. Mehr denn je zeigt sich, dass jeder Weg seinen Preis hat.

Europapolitische Möglichkeiten sollten nicht als «nicht mehrheitsfähig» abgetan werden, bevor überhaupt darüber diskutiert worden ist. Mit diesem Anliegen leitete Rudolf Wyder, Vizepräsident der SGA, die Aussenpolitische Aula ein, die zusammen mit dem Europa-Institut Zürich veranstaltet wurde. Im gleichen Sinn öffnet das betreffende Kapitel des im Auftrag der SGA erarbeiteten Buchs «Eine Aussenpolitik für die Schweiz im 21. Jahrhundert» den Fächer über die bilateralen Verträge hinaus. Auf dem Podium sprachen unter der Moderation von Markus Mugglin einer der Autoren, Matthias Oesch, Professor für Europarecht an der Universität Zürich, Katja Gentinetta als eine der Herausgeberinnen und Hans-Jürg Fehr, ehemaliger SP-Nationalrat und SGA-Vorstandsmitglied, der für die kurzfristig verhinderte Charlotte Sieber-Gasser eingesprungen war.

Auch der Zwischenweg hat seinen Preis

Kurz vor der Veranstaltung hatten die stark divergierenden Informationen von EU-Kommissar Maros Sefcovic und Bundesrat Ignazio Cassis über ihr Gespräch illustriert, in welchem Zustand sich die Beziehungen Bern - Brüssel befinden. Es stellt sich allerdings die tiefergehende Frage, wieso die Schweiz gerade in diesem wichtigen aussenpolitischen Sektor, der zugleich zahlreiche innenpolitische Themen berührt, besondere Schwierigkeiten bekundet. Es werde eben ständig das Selbstverständnis des Landes auf die Probe gestellt, sagte Gentinetta. Das Gefühl der erfolgreichen Unabhängigkeit gründe letztlich auch in der fehlenden Weltkriegserfahrung. In der Gestaltung des Verhältnisses mit der EU wolle die Schweiz immer noch einen weitreichenden Zugang zum Binnenmarkt erhalten und zugleich die grösstmögliche politische Eigenständigkeit bewahren, den grundsätzlichen Entscheid also vermeiden.

Die Bedingungen für den bilateralen Weg hätten sich inzwischen markant verschlechtert, führte Oesch aus. Die Schweiz sei vom Beitrittsziel abgerückt und damit zum gewöhnlichen Drittstaat geworden, während sich die EU vergrössert und in mehreren Schritten weiterentwickelt habe, die für Nichtmitglieder ein hohes Diskriminierungspotenzial enthielten. Man sei sich zu wenig bewusst, dass «der Status quo nicht im Angebot» ist.

Eine Regelung der institutionellen Fragen mit der EU halten alle drei Referierenden für unumgänglich, sofern die Schweiz nicht auf ein modernisiertes Freihandelsabkommen zurückfallen will. Nach Fehr liegen Lösungen bereit: für die Aktualisierung der Abkommen die Methode des Schengen-Vertrags, für die Streitbeilegung ein Schiedsgericht unter Beizug des Europäischen Gerichtshofs zur Auslegung von EU-Recht.

Oesch zeigte Verständnis für das souveränitätspolitische Unbehagen, dass die dynamische Übernahme von neuem EU-Recht die Demokratie aushöhle. Solchen Bedenken sei indessen entgegenzutreten, indem man die demokratische Funktionsweise der EU erkläre und die Mitsprachemöglichkeit der Schweiz (decision shaping) ernstnehme, wie zum Beispiel mit Erfolg im Fall des verschärften Waffenrechts. Im Moment bleibe nichts anderes übrig, als abzuwarten, bis sich das Ausbleiben der «Europäisierungsgewinne», d.h. die negativen Folgen des Verhandlungsabbruchs noch klarer zeigten und der innenpolitische Druck auf den Bundesrat steige, fand Gentinetta – was Fehr als Verelendungstheorie bezeichnete.

Mitbestimmen statt nachvollziehen?

Auf weitere Sicht gilt es, wie mit gewissen Nuancen alle drei auf dem Podium sagten, zu bedenken, ob es nicht besser wäre, als Mitglied im Staatenverbund mitzubestimmen, als dessen Politik einfach nachzuvollziehen. Neben den Rechtsanpassungen aufgrund der bilateral-vertraglichen Verpflichtungen sind nämlich weitere grosse Teile der eidgenössischen Gesetzgebung direkt oder indirekt von EU-Recht beeinflusst – es zeige sich sogar in der langfädigeren Sprache, bemerkte Oesch. Die Diskussion über die Konsequenzen eines Beitritts zur EU, die weit über die bisher bilateral geregelten Bereiche hinausgehen würden, konnte an dem Abend nicht geführt werden. Fehr bedauerte indessen das geringe Wissen über die Union und deren negatives Bild, wie es auch in Voten aus dem Publikum hervortrat. In Wahrheit habe uns ja die EU nie einseitig etwas oktroyiert, während die USA oder die OECD die Schweiz zu einschneidenden Änderungen im Steuerrecht und in der Regelung des Finanzplatzes gezwungen hätten. Oder nach Oesch: Der Druck auf unsere politischen Institutionen geht von der allgemeinen Internationalisierung des Rechts aus.

Ein europapolitischer Mentalitätswandel, wie ihn Gentinetta postulierte, dürfte denn auch begünstigt werden, wenn eine globale Betrachtungsweise an Bedeutung gewinnt. In Gruppengesprächen von Bürgerinnen und Bürgern (in der SGA-Publikation referiert) zeigt sich eine Tendenz zu der Haltung, dass angesichts weltumspannender Umwelt- oder Sicherheitsprobleme entsprechend kooperativ pragmatische Lösungen anzustreben seien, und zwar in Gemeinschaft mit der EU.