Wie entscheidet die Schweiz?

Erarbeitung der Schweizer Positionsbezüge durch das EDA in permanenter Konsultation innerhalb der Bundesverwaltung mit dem seit Jahren bewährten internen elektronischen Werkzeug «CH@World». Einschaltung des Departementschefs oder des Gesamtbundesrats bei Geschäften von höherer Tragweite. Das gilt zwingend bei der Verhängung von Zwangsmassnahmen (Sanktionsbeschlüsse). In diesen Fällen sollen die Präsidenten der aussenpolitischen Kommissionen vorgängig konsultiert werden. Entscheide dieser Art müssen zuweilen sehr rasch gefällt werden.