Wochenrückblick

Schweiz im Sicherheitsrat / KW 46

von Johann Aeschlimann | November 2023

  1. Gaza: Die Bemühungen der nichtständigen Elected Ten haben gefruchtet, der Rat hat eine Resolution über eine humanitäre Feuerpause im israelischen Vergeltungskrieg gegen den Anschlag vom 7. Oktober angenommen. 12 Staaten stimmten dafür, darunter die Vetomächte Frankreich und China. Die 3 Vetomächte USA, Grossbritannien und Russland enthielten sich – die USA und Grossbritannien, weil Tat und Täter – «Terrorismus» und «Hamas» nicht explizit genannt werden, Russland, weil das Wort «Waffenstillstand» nicht im Text steht. Russland war mit dem Antrag gescheitert, den entsprechenden Wortlaut der Gaza-Resolution der Generalversammlung aufzunehmen (die Schweiz, die die GV-Resolution angenommen hatte, enthielt sich der Stimme). Die Resolution konzentriert sich auf das Los der «Kinder» (gemeint sind Minderjährige), die im Text 13 Mal erwähnt werden. Sie verlangt «die sofortige und bedingungslose Freilassung aller Geiseln, die von Hamas und anderen Gruppen festgehalten werden, insbesondere der Kinder». Kernstück ist die Forderung nach «längeren humanitären Pausen und Korridoren im gesamten Gazastreifen» (nachfolgender Satzwurm im Wortlaut: «…. die von ausreichender Dauer sind, um den humanitären Hilfsorganisationen der Vereinten Nationen und ihren Durchführungspartnern, dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz und anderen unparteiischen humanitären Organisationen im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht uneingeschränkten, raschen, sicheren und ungehinderten humanitären Zugang zu ermöglichen und auf diese Weise die kontinuierliche, ausreichende und ungehinderte Versorgung der Zivilpersonen im gesamten Gazastreifen, insbesondere der Kinder, mit unverzichtbaren Gütern und Dienstleistungen, die wichtig für ihr Wohlergehen sind, darunter Wasser, Strom, Brenn- und Treibstoffe, Nahrungsmittel und medizinische Versorgungsgüter, sowie Notreparaturen der grundlegenden Infrastruktur zu erleichtern und dringende Rettungs- und Bergungsmassnahmen, unter anderem für vermisste Kinder in beschädigten und zerstörten Gebäuden, sowie die medizinische Evakuierung kranker oder verletzter Kinder und ihrer Betreuungspersonen zu ermöglichen»).  Die Verhandlungen im Rat wurden nicht von der neutralen Schweiz geführt, die sich gerne als «Brückenbauerin» empfiehlt, sondern vom EU-Mitglied Malta. Das hauptsächliche Schweizer Anliegen, die unbedingte, überall geltende Einhaltung des humanitären Völkerrechts, wird mehrfach genannt, allerdings ohne die gewöhnlich von den schweizerischen Vertretern unterstrichene Präzisierung über die Prinzipien der «Proportionalität», der «Vorsicht» und der «Unterscheidung» zwischen militärischen und zivilen Zielen in der conduite des hostilités. Nach der Abstimmung gab die Schweiz eine Erklärung ab, in welcher Israels Recht auf Selbstverteidigung, die sofortige Freilassung der Hamas-Geiseln und die Verurteilung der «Terrorakte der Hamas» ausgesprochen wird.


Somalia: Der Rat hat die in Abwicklung befindliche, zur Ausübung von Zwang autorisierte Militärmission der Afrikanischen Union (ATMIS) bis Ende Juni 2024 einstimmig verlängert. Das Sanktionsregime gegen bestimmte somalische Ein- und Ausfuhren (Waffen, Kohle, Sprengstoffkomponenten) wurde bis Ende Jahr verlängert. Die somalische Regierung drängt auf Aufhebung mit dem Argument, sie müsse sich bewaffnen können, wenn die ATMIS-Truppe nicht mehr zur Verfügung stehe.

Zentralafrikanische Republik (CAR): Mit 14 Stimmen bei einer Enthaltung (Russland) hat der Rat das Mandat der Blauhelmmission MINUSCA (Mission multidimensionnelle intégrée des Nations unies pour la stabilisation en Centrafrique) um ein Jahr verlängert. Das Mandat schliesst die Förderung und Überwachung der Menschenrechte mit ein. Russland enthielt sich, weil der Text die Rolle der «bilateralen Partner» des Landes nicht würdigt. Die Regierung in Bangui hat die russische Söldnertruppe “Wagner” ins Land geholt, um bewaffnete Widerstandsgruppen zu bekämpfen.

 Jemen: Die Sanktionen gegen Einzelpersonen und Organisationen in Jemen (Reiseverbote, Kontensperre) sind einstimmig um ein Jahr verlängert worden.

Sudan: Das Mandat der UNO-«Interimsstreitkraft» in der sudanesischen Region Abyei ist einstimmig verlängert worden. Die Region ist als neutralisierte «Sonderverwaltungszone» definiert. In einer dem Bürgerkrieg in Sudan gewidmeten Sitzung malten UNO-Vertreter ein düsteres Bild: Während die humanitäre Lage sich laufend verschlechtert, intensivieren zwei rivalisierende Armeen ihre Kämpfe weiter. Beide Seiten benutzen sexualisierte Gewalt als Waffe. Schwelende ethnische Konflikte flammen auf. Weitere Provinzen sind vom Krieg ergriffen. 7,1 Millionen Menschen sind aus ihren Wohnstätten vertrieben worden. Die Schweiz forderte einen sofortigen Waffenstillstand: Les combats doivent cesser immédiatement.

UNO-Polizei: Die UNO setzt - falls die Mitgliedsstaaten das Personal «stellen» - nicht nur Soldaten, sondern auch Polizisten als Blauhelme ein. Ziel ist, zu schwache nationale Polizeien aufzubauen (capacity building) oder an ihre Stelle zu treten, wenn kein polizeilicher Schutz mehr besteht. Der UNO-«Polizeiberater» nannte Bereiche, in denen Expertise gefragt ist: Organisiertes Verbrechen, Umweltverbrechen, Terrorismus, Bombenbau (improvised explosive devices), forensische Techniken, sexuelle und gender-basierte Gewalt, Französischkenntnisse (für Afrika). Erste Bedingung: der «Gaststaat» muss wollen. Wo die Zustimmung der nationalen Regierung fehle, sei nichts auszurichten. Die Schweiz regte an, beim Abzug von UNO-Blauhelmtruppen (derzeit in Mali beschlossen und in anderen afrikanischen Staaten gefordert) die UNO-Polizeikontingente zu verstärken, um in Übergangsphasen Sicherheit zu schaffen. Sie kritisierte den oft beobachteten Hang zur statistischen Qualitätskontrolle in der UNO-Bürokratie: «Zum Beispiel sollte man nicht bloss die Anzahl Patrouillen zählen, sondern auch ihre Wirkung evaluieren».

Terrorismus: Mit dem Komplex der «Terrorismusbekämpfung» befassen sich drei Sanktionsausschüsse: Einer (genannt 1373) ist für «Terrorismus» an und für sich zuständig. Ein zweiter (genannt 1267) für Al-Kaida. Und ein Dritter (genannt 1540) für die Proliferation von Massenvernichtungswaffen. Einmal pro Jahr treten alle drei gemeinsam vor den Rat. Die Vorsitzenden erklärten, dass sie enger zusammenarbeiten, um neuartigen Bedrohungen zu begegnen (Beispiel: Nutzung neuer Technologien). Die Schweiz hob hervor, dass Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte bei der Umsetzung von UNO-Sanktionen nicht ausser Acht gelassen werden sollen. Das gegen Al-Kaida verhängte Sanktions-Regime (Resolution 1267) sieht – im Gegensatz zu den anderen – die Möglichkeit einer humanitären Ausnahme (Anwendungsbeispiel: Nordsyrien) und die Position eines Vermittlers vor, dem Beschwerden unterbreitet werden können. Das ist seit langem ein Anliegen der Schweiz. In der Debatte wies sie darauf hin, dass «der Kampf gegen den Terrorismus negative Auswirkungen auf den öffentlichen Raum haben kann» und deshalb «die Stimme der Zivilgesellschaft» gehört werden müsse: «Wir müssen auf die Bedürfnisse derjenigen achten, die wir schützen wollen».

Ukraine: Zum dritten Mal hat Russland eine informelle Debatte über die Verfolgung einer Orthodoxen Kirche in der Ukraine einberufen. Mit dem Zerfall der Sowjetunion hatten sich die Orthodoxen in eine vom «Patriarchen» in Kiew und eine vom «Patriarchen» in Moskau abhängige Institution gespalten. Der Moskau-abhängige Zweig steht unter dem Verdacht, die russische Invasion gutzuheissen. Er wird verfolgt. Die ukrainische Regierung verbietet «religiöse Organisationen, die mit Einflusszentren in Russland verbunden» sind. Gegen mehrere Kleriker wurden Gerichtsverfahren angestrengt, die Entfernung der Konfession aus dem berühmten  Pechersk Lavra Kloster in Kiew angeordnet. Die Schweiz nahm auf diese Vorfälle keinen Bezug, sondern appellierte in allgemeiner Form an alle Staaten, die Religionsfreiheit zu respektieren, «damit jedes Individuum seine Grundrechte ausüben kann». Sie verurteilte «die russischen Luftangriffe, die nicht nur schmerzliche Verluste an Menschenleben, sondern auch schwere materielle Zerstörungen hervorrufen». Sie forderte Russland auf, «seine militärische Aggression sofort einzustellen».

Reform: Die UNO-Generalversammlung hat die jährliche Debatte über den Umbau des längst nicht mehr zeitgemässen Sicherheitsrats (Untervertretung des globalen Südens, Übervertretung Europas) abgehalten . Die seit langem gleichen Argumente wurden vorgetragen, längst bekannte, widerstreitende Vorschläge («Gruppe der Vier» mit Deutschland, «Einigkeit für Konsens» mit Italien, permanente Sitze für Afrika) wiederholt. Die Schweiz unterstützte eine Erweiterung des Rats, insbesondere zugunsten Afrikas. Sie schlug vor, eine dritte Kategorie von Sicherheitsratsmitgliedern zu schaffen: Eine «sehr beschränkte Zahl nichtständiger, aber erneuerbarer Sitze». Heute besteht der Rat aus 5 ständigen Mitgliedern mit Vetorecht und 10 nichtständigen, die auf zwei Jahre gewählt sind. Die Vorschläge und Ideen über eine repräsentativere Zusammensetzung (auch aus der Schweiz: siehe SGA-Artikel "ein Schweizer Vorschlag") sind zahlreich, aber bisher war keiner stark genug, um die notwendige Änderung der UNO-Charta herbeizuführen.

Schweizer Erklärungen:

 

 

 

 

 
Wochenrückblick

Schweiz im Sicherheitsrat KW 16/2024

von jaeschlimann | April 2024
Themen der Woche: Palästina, Israel-Gaza-Iran, UNRWA, Jemen, Ukraine, Libyen, Westsahara, Sudan, OSZE, Jugend