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Schweiz im Sicherheitsrat / KW 29

von Johann Aeschlimann | July 2023
Syrien: Der «humanitäre Zugang» über die türkische Grenze in die abgeschnittenen Rebellengebiete Nordsyriens (4 Millionen Bedürftige) bleibt ungewiss. Zwar hat Syrien von sich aus («souverän») den Grenzübergang von Bab al-Hawa geöffnet, nachdem Russland die von der Schweiz und Brasilien ausgehandelte Verlängerung der vom Sicherheitsrat angeordneten Öffnung mit dem Veto belegt hatte. Aber Damaskus sagt, die UNO dürfe nicht mit «Terroristen» und anderen Machthabern ausserhalb seiner Kontrolle sprechen, und alle Lieferungen müssten vom Internationalen Roten Kreuz (IKRK) und dem syrischen Roten Halbmond überwacht und «ermöglicht» werden. Die UNO lehnt die erste Forderung als unakzeptierbar und die zweite als unpraktikabel ab. Der Rat hat sich auf Antrag der Schweiz und Brasiliens  in geschlossener Sitzung mit der Lage befasst. Die Generalversammlung hat das russische Veto in einer längeren Debatte thematisiert. Russland stand weitgehend allein da. Die an der Debatte beteiligten Staaten – sehr viele Europäer, nur wenige Afrikaner und Asiaten – mahnten die Dringlichkeit der humanitären Versorgung der Region an und  forderten Verzicht auf die Politisierung von Nothilfe. Mehrere forderten die Umsetzung des Vorschlags, bei humanitären Projekten auf das Veto im Sicherheitsrat zu verzichten. Einige riefen die Reformbedürftigkeit des Rats in Erinnerung. Liechtenstein erinnerte daran, dass die Provokation von Hunger zu militärischen Zwecken als Kriegsverbrechen gilt.

Künstliche Intelligenz KI: Das rasende Umsichgreifen künstlicher Intelligenz (artificial intelligence AI) ist eine ökonomische Bonanza und eine Gefahr, die von Staates wegen gebändigt werden muss. Das erklärte der UNO-Generalsekretär dem Rat in der ersten Debatte zum Thema überhaupt. AI könne Vorurteile verstärken, Diskriminierungen vertiefen, «neue Stufen autoritärer Überwachung» ermöglichen und ungeahnte Möglichkeiten der Kriegführung eröffnen. Deshalb müssten global geltende Standards aufgestellt und überwacht werden. Die UNO bietet sich an, eine neue Einheit einzurichten, die «gemeinsame Anstrengungen unterstützt, diese Technologie zu regulieren». Darüber werden die Mitgliedsstaaten entscheiden. Die Schweiz zitierte die Antwort eines AI-Roboters auf eine Journalistenfrage in Genf: «Es ist nur eine Frage der Zeit, bis wir tausende Roboter wie mich sehen, die einen Unterschied ausmachen». Es liege in der Hand der politisch Verantwortlichen, «darauf zu achten, dass AI den Unterschied zum Wohl und nicht zum Schaden der Menschenheit macht». Die Schweiz warb für zwei einheimische Produkte in diesem Wettbewerb: Die ETH Zürich entwickle ein AI-gestütztes «analytisches Werkzeug» für das UNO-Operations- und Krisenzentrum. Und im Rahmen eines Swiss Call for Trust & Transparency würden Diplomatie, Wissenschaft und Privatunternehmen zusammengeführt, um den Risiken in AI entgegenzuhalten. Unerwähnt blieb der vom EDA massgeblich gestützte Geneva Science and Diplomacy Anticipator, der sich die Gouvernanzprobleme von Zukunftstechnologien – auch AI – auf die Fahne geschrieben hat.

Ukraine: Der Entscheid Russlands, sich aus der Black Sea Grain Initiative (freie Durchfahrt für Getreidelieferungen über das Schwarze Meer) zurückzuziehen und Handelsschiffe anzugreifen, hat im Sicherheitsrat eine neue Ukraine-Debatte ausgelöst, an der sich auch regionale Anrainer der Konfliktparteien beteiligen durften. Das Verdikt war eindeutig: Wenn der Getreideexport aus der Ukraine auf den Weltmarkt versiegt, werden «bedürfige Menschen überall getroffen», wie die UNO-Vertreterin sagte. Sie erklärte, der Krieg in der Ukraine habe den Spielraum der «internationalen Gemeinschaft» zur Meisterung von Krisen stark verringert. In den Stellungnahmen der Mitgliedsstaaten wurden der russische Überfall auf das Nachbarland, die Angriffe auf die Zivilbevölkerung, die Massenhinrichtungen, die Vergewaltigungen, die Folterungen, die Verschleppung von Kindern von ihren Eltern angeprangert. Die Schweiz und andere forderten die Aburteilung von Kriegsverbrechen. Hunger dürfe nie als Kriegswaffe eingesetzt werden, erklärte die Schweiz zur Versorgungslage der Welt mit Getreide. Vor dem Hintergrund der russischen Bombardierungen in Odessa erinnerte sie daran, dass die Zivilbevölkerung und die zivile Infrastruktur gemäss humanitärem Völkerrecht «niemals, niemals Zielscheibe werden dürfen». Neben China war die Schweiz so weit ersichtlich das einzige Land, das «alle Kriegsparteien» aufforderte, auf den Einsatz von Antipersonenminen und Streumunition (cluster munitions) zu verzichten. Russland erklärte, es sei zu einer Wiederaufnahme des Getreideabkommens bereit, wenn «konkrete Resultate» in offenen Fragen erreicht seien. Die Russen behaupten, die Kehrseite des Abkommens – Exportmöglichkeiten für russischen Dünger in den Weltmarkt – sei wegen Boykottmassnahmen der EU und der USA (Zahlungs-Blockaden und anderes) nicht realisiert worden. In der Debatte warfen sie der Ukraine vor, die Schiffahrtskorridore im Schwarzen Meer militärisch missbraucht zu haben.

Internationaler Strafgerichtshof: Zum 25. Jahrestag der Schaffung des International Court of Justice (ICC) organisierten die Schweiz und Japan eine informelle Ratssitzung. Zahlreiche Staaten nahmen teil (abwesend: die grösseren Mächte aus Afrika und Asien). Die allermeisten begrüssten den ICC als ingesamt positive Errungenschaft, auch solche, die dem zugrundeliegenden «Römer Statut» nicht beigetreten sind (USA, Vereinigte Arabische Emirate, Mosambik, China). Eine Ausnahme bildeten Russland und seine engere Gefolgschaft, die den Gerichtshof als «Werkzeug des Westens» verspotteten. Kritik wurde an seiner Effizienz, an mangelnder Zusammenarbeit mit nationalen Gerichtsbarkeiten und am Verhältnis des ICC zum Sicherheitsrat geübt wurde. Die Schweiz sprach dem ICC ihre volle Unterstützung aus. Mit seiner Schaffung werde die Straflosigkeit der Urheber von Kriegsverbrechen nicht länger toleriert. Der ICC verkörpere die «fundamentale Bedeutung der Gerechtigkeit als Vorbedingung eines dauerhaften Friedens». Die Schweiz unterstrich, dass der ICC die nationalen Gerichtsbarkeiten nicht ersetze, sondern erst dann tätig werde, wenn jene untätig blieben oder nicht tätig zu werden vermöchten. In solchen Fällen kann der Sicherheitsrat einen Fall dem ICC überweisen. Das ist bisher zwei Mal geschehen, in den Fällen Darfur (2005) und Libyen (2011). Die Schweiz appellierte an alle Ratsmitglieder – insbesondere sind die Vetomächte gemeint – nicht gegen «glaubwürdige» Überweisungen zu stimmen. 2015 hatten China und Russland die Überweisung des Falls Syrien mit dem Veto belegt. 5 der 15 Sicherheitsratsmitglieder (USA, Russland, China, Mosambik, Vereingte Arabische Emirate) haben das ICC-Statut nicht unterzeichnet und anerkennen das Gericht nicht an.

Libanon: Der Rat hat sich auf der Grundlage der Resolution zur Beendigung des Bürgerkriegs von 2006 mit der politischen Lage im Libanon befasst. Das Land befindet sich in der tiefsten ökonomischen Krise seit den siebziger Jahren und einem politischen Patt. Die Sitzung fand in geschlossenem Rahmen statt.

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