Kolumne

Neutralität kein Hindernis für UNO-Sicherheitsrat

von Fabian Schmid | September 2020
Nur wer verkennt, welch langen Weg unsere Neutralitätsgeschichte bis heute zurückgelegt hat, kann die Kandidatur der Schweiz für den Einsitz im UNO-Sicherheitsrat in den Jahren 2023/24 als schädlich für die Neutralität des Landes beurteilen.

Im Falle einer Wahl in den Sicherheitsrat würde die Schweiz unter anderem Sanktionen mitverhandeln und könnte über den Einsatz von UNO-Friedensoperationen mitentscheiden. KritikerInnen der Kandidatur monieren, die Schweiz würde dabei am Machtspiel der Grossmächte zerrieben. Schaden nehmen würde vor allem unsere international gerühmte Neutralität. Tatsächlich wurde die Schweizer Neutralität im Verhältnis zu den Vereinten Nationen und zur Beteiligung an der internationalen Friedenssicherung im Laufe der Zeit in viele verschiedene Narrative gebunden. Ein Blick in die Geschichte hilft, Brüche und Neuinterpretationen zu erkennen.

Solidarität versus fremde Händel
Nachdem die neutralen Staaten nicht zur UNO-Gründungskonferenz eingeladen worden waren, beteiligte sich die Schweiz in den 1950er und 1960er Jahren nur punktuell an der Friedenssicherung der „Anderen“, also der UNO-Staaten. Historiker Kreis folgend geschah dies „nicht als Annäherung an die UNO, sondern als Mittel zur Distanzierung und als Alternative zur obligatorischen Teilnahme an militärischen Zwangsmassnahmen […] und als Beitrag, der die fragwürdige Nichtmitgliedschaft weniger angreifbar machte“ (Kreis, Kleine Neutralitätsgeschichte, S. 135).

Später führte die Schweiz eine fast zwanzigjährige innenpolitische Debatte über die Möglichkeit des Beitritts zur UNO, der in einer Volksabstimmung 1986 spektakulär scheiterte. Während die herrschende Völkerrechtslehre einen Beitritt und ab den 1970er Jahren auch die besonders knifflige Frage der Beteiligung an UNO-Zwangsmassnahmen als vereinbar mit dem Neutralitätsrecht interpretierte, wirkten bei der Bevölkerung neutralitätspolitische Gegenargumente stärker. Dabei konnte mit schwammigen Neutralitätsmythen wie dem Gebot, sich nicht in fremde Händel einzumischen, enorm Stimmung gemacht werden.

Mit dem Ende des Kalten Krieges und der damit verbundenen Deblockierung des Sicherheitsrates sollte sich jedoch ein neuer Elan für Aktivitäten der Vereinten Nationen eröffnen. Der Bundesrat vergrösserte seinerseits innert kurzer Zeit die Beteiligungen an UNO-Operationen. In neuen sicherheits- und aussenpolitischen Berichten stellte die Regierung die Weichen neu: Die „Wahrung und Förderung von Sicherheit und Frieden“ wurden ins Zentrum gerückt, während die Neutralität nur noch „solange ein aussen- und sicherheitspolitisches Instrument bleiben [solle], als sie besser als andere Konzepte zur Verwirklichung der nationalen Interessen zu dienen vermag.“ Und im Golfkrieg erklärte der Bundesrat 1990 den automatischen Nachvollzug von wirtschaftlichen Sanktionen des Sicherheitsrats als vereinbar mit der schweizerischen Neutralität. Rückschritte gab es in dieser Aufbruchsphase jedoch ebenso. Wie schon vor der UNO-Beitrittsabstimmung verfing bei der Abstimmung über die gesetzliche Schaffung Schweizer Blauhelmtruppen die progressive Deutung der Neutralitätspolitik von Regierung und Parlament bei der Wahlbevölkerung zu wenig.

Um die Jahrtausendwende verfestigte sich dann der Konsens der zuvor eingeleiteten Neupositionierungen. So wurde der „Einsatz für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung“ als Bundeszweck in der neuen Verfassung aufgenommen und die Neutralität explizit nicht als aussenpolitisches Ziel in ebendieser aufgelistet. In der Sicherheitspolitik nahm die Friedensunterstützung mehr Platz ein. Und 2002 gelang – auch infolge der sicherheits-, aussen- und neutralitätspolitischen Akzentverschiebungen der Vorjahre – in der zweiten Volksabstimmung der Beitritt der Schweiz zur UNO. Seither ist die Schweiz zu einer verlässlichen Partnerin der Vereinten Nationen geworden. Sie hat neue Möglichkeiten wahrgenommen, friedenspolitische Initiativen zu lancieren, UNO-Gremien beizutreten, Mediationsmandate wahrzunehmen und Schweizer DiplomatInnen haben wichtige Positionen in der UNO besetzt.

“A plus for Peace” dank Neutralität?
Nach jahrelanger diplomatischer Vorarbeit soll die Schweiz nun für zwei Jahre „A Plus for Peace“ im Sicherheitsrat werden. Der Bundesrat kam zuvor zum Schluss, dass die Schweiz auch im Sicherheitsrat ihre Neutralität unverändert und vollumfänglich ausüben könnte. Unverändert wohl insofern, als dass nach den Entwicklungen der vorigen Jahrzehnte seit geraumer Zeit sehr unterschiedliche Meinungen über Sinn und Bedeutung des Begriffes Neutralität kursieren. Neben einer Haltung, welche die Neutralität heute als faktisch nicht mehr vorhanden betrachtet, steht die Option, dass die Schweiz ihre Neutralität aktiv in den Dienst der Weltgemeinschaft stellen und im einflussreichsten Gremium der Vereinten Nationen für Grund- und Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit einstehen soll. In der vernetzten Welt des 21. Jahrhunderts hat hingegen die mit der Neutralität begründete Verweigerung jeglicher Positionsergreifung ausgedient. Oder um es mit dem kürzlich verstorbenen Helmut Hubacher zu sagen, ist „die Neutralität nicht eine Art Invalidenausweis, der uns im Eisenbahnzug der Geschichte einen bevorzugten Sitzplatz sichere.“

Fabian Schmid ist Sekretär der Schweizerischen Gesellschaft für Aussenpolitik. Sein Studium schloss er mit einer interdisziplinären Masterarbeit über die Beteiligung der Schweiz an friedenserhaltenden Operationen der Vereinten Nationen ab. Dabei untersuchte er die sich verändernden Argumentationen für und wider solche Beteiligungen.